Um die Beitragssätze für die gesetzliche Krankenversicherung für das Jahr 2026 zu stabilisieren, sollen ca. zwei Milliarden Euro eingespart werden. Das betrifft auch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dessen Fördersumme in 2026 von 200 auf 100 Millionen Euro halbiert werden soll.
Mit dem Innovationsfonds wurde ein Instrument eingeführt, um evidenzbasierte Entscheidungsgrundlagen dafür zu schaffen, die gesundheitliche Versorgung in Deutschland patient:innenorientierter, effektiver und wirtschaftlicher zu gestalten und damit der Finanzierungskrise des Gesundheitssystems entgegenzuwirken. Der Innovationsfonds hat sich zu einem Motor für Innovationen und Digitalisierung im Gesundheitssystem entwickelt und kann dadurch dazu beitragen, die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen zu stabilisieren. Mit der Halbierung des Innovationsfonds für 2026 wird dieses Instrument erheblich geschwächt – und damit seine positive Wirkung gefährdet.
Eine über das Jahr 2026 hinausgehende Kürzung des Innovationsfonds hätte dramatische Folgen für die Innovations- und Leistungsfähigkeit der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland:
- – Innovationen wie neue Versorgungsformen und nützliche Digitalisierung würden verzögert oder gar nicht erst entwickelt bzw. unter realistischen Bedingungen getestet werden.
- – Die Datengrundlage für evidenzbasierte gesundheits- und versorgungspolitische Entscheidungen würde deutlich geschwächt werden. Über-, Unter- und Fehlversorgung könnten weniger gut erkannt werden und würden weiter zunehmen.
- – Die Entwicklung und Umsetzung von evidenzbasierten Leitlinien würde verzögert oder abgebrochen werden. Dies hätte negative Folgen für die Versorgungsqualität und Patientensicherheit. Gesundheitliche Komplikationen würden zunehmen und entsprechende Folgekosten verursachen.Vor diesem Hintergrund wirkt die Kürzung des Innovationsfonds dem angestrebten Ziel der Beitragsstabilisierung entgegen.Das DNVF setzt sich dafür ein, den Innovationsfonds ab 2027 konsequent zu stärken, durch:
- – Verpflichtung der beteiligten Kostenträger, geförderte Projekte bei Nachweis positiver Effekte und kosteneffizienter Wirkung auf die Versorgungssituation sowie einer Empfehlung durch den Innovationsausschuss zeitnah in die Regelversorgung zu bringen (z.B. im Rahmen von Selektivverträgen),
- – Einführung „regionaler Kollektivverträge“ durch Kontrahierungsgebot ab einem bestimmten Anteil von Versicherten,
- – Stärkung der Transfer- und Innovationsexpertise in allen Phasen der Projektentwicklung (z.B. durch Einbeziehung einer professionellen Transferbegleitung) sowie der Kompetenz zur zielgruppengerechten Aufbereitung der Projektergebnisse,
- – konsequente Abschaffung von Versorgungsmaßnahmen, für deren Wirksamkeit keine evidente Datengrundlage vorliegt (De-Implementierung).
Der Innovationsfonds – ebenso wie weitere Erkenntnisse der Versorgungsforschung – leisten einen entscheidenden Beitrag dazu, die gesundheitliche Versorgung in Deutschland evidenzbasiert weiterzuentwickeln und auf diesem Wege Über- und Fehlversorgung zu reduzieren und im gleichen Maße Unterversorgung entgegenzuwirken. Zahlreiche Projekte und Studien der Versorgungsforschung – z.T. finanziert mit Mitteln des Innovationsfonds – zeigen, dass Einsparungen und bessere Patient:innenversorgung durch evidenzbasierte Maßnahmen realisiert werden können. Die Mittel für Forschung und Entwicklung sind im deutschen Gesundheitssystem im internationalen Vergleich bereits vor der Kürzung gering. Darin liegt eine der Ursachen für die vergleichsweise niedrige Effizienz und die hohen Kosten des deutschen Gesundheitssystems im Vergleich zu den Nachbarländern. Die Halbierung der Forschungsmittel in der aktuellen Finanzkrise ist daher fatal und muss auf das Jahr 2026 beschränkt bleiben!
Daher ruft das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung gemeinsam mit den mitunterzeichnenden Akteuren dazu auf, die Kürzung des Innovationsfonds auf das Jahr 2026 zu begrenzen. Ab 2027 muss die volle Fördersumme wieder zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig muss der Innovationsfonds hinsichtlich der Anforderungen an Effektivität, Kosteneffizienz, Umsetzung sowie Patient:innenorientierung weiterentwickelt werden!
Das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung sowie seine zahlreichen institutionellen Mitglieder und Fachgesellschaften sind bereit, hier ihre Verantwortung wahrzunehmen und mit ihrer Expertise, ihren wissenschaftlichen und methodischen Kompetenzen sowie ihren Erfahrungen weiterhin zum Erfolg des Innovationsfonds beizutragen.
Stellungnahme DNVP zum Innovationsfonds
