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Mitgliedschaft

Die Arbeit der DGIV bedarf einer breiten Mitwirkung

Unsere Mitglieder kommen aus allen relevanten Bereichen des Gesundheitswesens, z. B.:

  • Träger und leitende Ärzte von Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des stationären Hauptsektors
  • niedergelassene Ärzte und ihre Berufsausübungsgemeinschaften
  • Gesundheitszentren, Medizinische Versorgungszentren, Praxiskliniken
  • gesetzliche und private Krankenkasse
  • ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen
  • wohnortnah ambulante und stationäre Rehabilitationseinrichtungen
  • Universitäten, Fachhochschulen und andere Zentren der wissenschaftlichen Forschung
  • Unternehmen der Medizinprodukte- und  Medizintechnikindustrie
  • Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen
  • Patientenvertreter und – verbände
  • andere Beteiligte der Gesundheitswirtschaft
  • politische Einrichtungen, Institutionen und Vereine
  • Verbände und Interessenvereinigungen des Gesundheits- und Sozialmarktes
  • Verbände und gemeinnützige Einrichtungen

Ihr Mitgliedsbeitrag richtet sich nach Ihrem rechtlichen Status als Mitglied und ist bei anderen als natürlichen Personen darüber hinaus von der Mitarbeiterzahl des Unternehmens, der Personengesellschaft, des Verbandes oder Vereins abhängig. Sie finden unten in einer Tabelle die neuen Eingruppierungen.

Zu dem Jahresbeitrag kommt für Neumitglieder als natürliche Personen eine Aufnahmegebühr von einmalig 150,- Euro dazu. Bei anderen Mitgliedern die keine natürlichen Personen sind, beträgt die Aufnahmegebühr einmalig 250,- Euro.

Hier finden Sie unsere Mitgliedsanträge zum Download

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bei unserer anspruchsvollen Arbeit unterstützen. Bringen Sie sich mit ein mit Ihren Vorschlägen und Erfahrungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit im deutschen Gesundheitswesen. Gleich, ob Sie als Praktiker in der medizinischen Versorgung, als Wissenschaftler in der Versorgungsforschung, als Produzent von Medizinprodukten oder in einem anderen Bereich der Gesundheitswirtschaft tätig sind, wir brauchen Sie und Ihre Kompetenz. Deshalb sind wir dankbar für Ihre Mitarbeit.

Unsere Mitglieder erhalten über die Login-Seite weitere Informationen sowie Aktuelles zum Thema.

Beitragsordnung

Aufnahmegebühr
Natürliche Personen

100 €

einmalig

Jahresbeitrag
Natürliche Personen – Studenten

25 €

jährlich

Jahresbeitrag
Sonstige Vereine und Verbände

600 €

jährlich

Jahresbeitrag
Juristische Personen und Personengesellschaften bis 5000 MA
außer Vereine, Verbände bzw. gemeinnützige Institutionen

2.000 €

jährlich

Aufnahmegebühr
anderer Mitglieder, die keine natürlichen Personen sind

250 €

einmalig

Jahresbeitrag
Natürliche Personen

200 €

jährlich

Jahresbeitrag
Juristische Personen und Personengesellschaften bis 50 MA
außer Vereine, Verbände bzw. gemeinnützige Institutionen

800 €

jährlich

Jahresbeitrag
Juristische Personen und Personengesellschaften über 5000 MA
außer Vereine, Verbände bzw. gemeinnützige Institutionen

2.500 €

jährlich

Aufnahmegebühr
Studenten

0 €

einmalig

Jahresbeitrag
Gemeinnützige Institutionen

400 €

jährlich

Jahresbeitrag
Juristische Personen und Personengesellschaften bis 500 MA
außer Vereine, Verbände bzw. gemeinnützige Institutionen

1.500 €

jährlich