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Pressemitteilungen

Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung (DGIV) auf dem Hauptstadtkongress: „Intersektoral, interprofessionell, interdisziplinär denken und handeln“

Berlin – Auch in diesem Jahr ist die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) auf dem Hauptstadtkongress aktiv und präsentiert sich und ihre Mitglieder mit verschiedenen Veranstaltungen und einem eigenen Stand.

„Wir schätzen den Hauptstadtkongress als einen bedeutenden Treffpunkt für Entscheidungsträger aus Politik, Kliniken, Gesundheitswirtschaft, Ärzteschaft, Pflege, Forschung und Kostenträgern“, so der DGIV-Generalsekretär Dr. Michael Meyer. „Da hier gemeinsam Zukunftsvisionen für das Gesundheitswesen entwickelt und konkretisiert werden, darf die DGIV natürlich nicht fehlen.“ Aus Sicht der DGIV verdient in diesem Jahr der Umbau der Krankenhauslandschaft und die mögliche Verknüpfung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung in Häusern des Levels 1i eine besondere Beleuchtung. Die DGIV wird zusammen mit rund 20 Mitglieds- und Partner-Organisationen auf dem Kongress vertreten sein.

Hervorzuheben ist vor allem das DGIV-Symposium am 15. Juni von 11:30 Uhr bis 13:00 Uhr zum Thema „Bundespolitische Weichenstellungen in der Gesundheitspolitik und Umsetzungsoptionen vor Ort“. Zu den Teilnehmern des Symposiums gehören Prof. Dr. Tom Bschor (BMG, Regierungskommission Krankenhäuser), Dr. Jens Schick (Sana Kliniken AG), Dr. Daisy Hünefeld (St. Franziskus-Stiftung Münster) und Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel (Universität Bayreuth). Die Moderation des Panels übernimmt Sophia Wagner, Partner beim iX-Institut für Gesundheitssystem-Entwicklung.

Zusätzlich sind Frühstücks- und Mittagsrunden geplant, in denen DGIV-Mitglieder besondere Aspekte der digitalen Versorgung diskutieren: Am 14. Juni von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr wird die Chiesi GmbH über das neue Forum für Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen, die WeACT Con 2023, berichten. Am 15. Juni von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr wird die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe eine Frühstücksrunde zum Thema Innovation und Patientenlotsen abhalten. Am 16. Juni wird die Workday GmbH in der gleichen Zeitspanne die zweite Frühstücksrunde zum Thema “New Work“ durchführen.

Am Freitag, 16. Juni, wird die fBeta GmbH von 09:30 Uhr bis 10:30 Uhr gemeinsam mit der DGIV ein Positionspapier mit dem Titel „Integrierte Versorgung 5.0: Management & Strukturplanung – Kontext, Zielbild & Strukturplanung“ vorstellen. Direkt im Anschluss daran wird die DGIV sich am NDGR-Gemeinschaftsstand präsentieren und sich an einem Panel über die gemeinsamen Aktivitäten im Bereich der regionale Gesundheitsversorgung beteiligen.

Weite Teile des DGIV-Vorstands werden darüber hinaus auf diversen Podien auftreten, vor allem aber auch persönlich am 14. Juni von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr am DGIV-Kongressstand anzutreffen sein. „Es ist uns natürlich Ehre und Verpflichtung zugleich, uns an diesem zentralen Ereignis der gesundheitspolitischen Diskussion beteiligen zu können“, so der DGIV-Vorstandsvorsitzende, Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel.

Mehr für Gesundheit wagen: Ein Aufruf zur Regionalisierung der Versorgung von AdA, BMC, DGIV und NDGR

Alle Akteure im Gesundheitswesen müssen dem großen Interesse in der Bevölkerung nachkommen und besser funktionierende sowie sozial gerechte Angebote für die Gesunderhaltung, Heilung und Pflege schaffen. Der Bundesverband der Arzt-, Praxis- und Gesundheitsnetze e.V. (AdA), der Bundesverband Managed Care e.V. (BMC), die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) sowie das Netzwerk Deutsche GesundheitsRegionen e.V. (NDGR) rufen gemeinsam zur Stärkung regionaler Initiativen im Gesundheitswesen auf. Mit ihrer Aufforderung machen sie sich dafür stark, Regionalisierung als Chance für mehr Gesundheit und gesicherte Versorgung zu begreifen.

Die vier Verbände machen auf die Notwendigkeit von besser funktionierenden und sozial gerechten Angeboten für die Gesunderhaltung, Heilung und Pflege für die Bevölkerung aufmerksam. Es sei dringend notwendig, zukunftsfähige und nachhaltige Strukturen aufzubauen, um die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens dauerhaft sicherzustellen. In ihrem Aufruf verleihen sie ihrer Überzeugung Nachdruck, dass  dezentrale und flexible Lösungen vor Ort große Möglichkeiten bieten, für die Gesundheit der Bevölkerung mehr zu wagen. Dafür müssen noch in diesem Jahr die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden. Statt einheitlicher Strukturvorgaben brauche es regionale Gestaltungsfreiräume, die in hohem Maße sektoren-, disziplinen- und SGB- übergreifende Zusammenarbeit vorsehen. Auch sollten alle Akteure partizipativ in die Entwicklung von Versorgungslösungen eingebunden werden, um Wege zu schaffen, mit denen die regionale Ebene umfassend, schnell und datenschutzkonform auf regionale und lokale Daten zum Versorgungsgeschehen zurückgreifen kann.

Zu diesem Thema treten AdA, BMC, DGIV und NDGR auch beim Hauptstadtkongress vom 14. bis 16. Juni 2023 in Berlin u.a. auf dem NDGR-Gemeinschaftsstand gemeinsam in den Dialog.

DGIV-Bootcamp 2022

Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung e.V. (DGIV) hat am 28. November 2022 ihr zweites Bootcamp mit zahlreichen Studenten/Auszubildenden und Young Professionals in Berlin erfolgreich durchgeführt. Mit unseren drei wunderbaren Referenten und Referentinnen – Claudia Czernik, Christine Vogler und Dr. Ilias Tsimpoulis – haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über Gesundheitscampus, intersektionale und interprofessionelle Zusammenarbeit sowie Gesundheitsberufe und Führungskultur diskutiert und anschließend in drei Gruppen Thesen zu den folgenden drei Themen formuliert, die dann beim Thesenslam präsentiert wurden:

1.     Infrastruktur – welche Elemente muss Campus integrieren?

2.     Führungskultur und Verantwortung

3.     Interprofessionelle Ausbildung/Studium/Neue Berufe

Die drei Thesenpapiere finden Sie im Anhang.

Wir haben uns sehr über den regen Austausch gefreut und freuen uns auf das nächste Mal!

Ärztenachrichtendienst: Lundershausen: „Versorgung wie bisher ist in Zukunftnicht mehr leistbar“

Sei es bei der Vergütung oder der Digitalisierung: Der massive Reformbedarf im Gesundheitswesen ist nach einem Jahr Ampelkoalition nicht kleiner geworden. Darin zeigten sich Vertreter von Wissenschaft, Industrie und Selbstverwaltung am Dienstag einig. Kammerchefin Lundershausen forderte daher wenigstens mehr Ehrlichkeit von der Politik.

„Vielleicht müsste man den Menschen auch mal sagen, dass Versorgung, so wie sie in der Vergangenheit war, zumindest mit den Strukturen, die wir haben, in Zukunft nicht mehr zu leisten sein wird“, sagte Dr. Ellen Lundershausen aus dem Bundesärztekammer-Vorstand beim Bundeskongress der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung. Der eklatante Fachkräftemangel in allen Bereichen der Medizin sei bekannt. Es werde zwar von mehr Studienplätzen gesprochen, passiere aber wenig.

Auch bei der Krankenhausplanung beklagte Lundershausen eine Stagnation. Da warte der Bund ab, was Länderwahlen bringen würden. Sie kritisierte, dass die Selbstverwaltung zu wenig in die Reformvorhaben eingebunden werde. „Wir würden uns gern mehr einbringen, aber wir werden nicht gefragt“, sagte sie. Auch diese Kritik eint derzeit die Akteure.

DGIV fordert umfassende Vergütungsreform

 „Die Probleme sind adressiert, aber sie sind nicht in die Umsetzung gekommen.“ So lautet das Fazit von DGIV-Chef Professor Eckhart Nagel nach einem Jahr Ampelkoalition. Das erste Jahr einer Legislatur sei das Entscheidende. Daher betrachte auch die DGIV mit Unverständnis und Sorge betrachtet, wie sich Reformpläne konkretisieren und dass man das nur aus Papieren erfahre, sagte Nagel.

Für besonders dringend hält die DGIV eine umfassende Vergütungsreform. Dies sollte nicht nur im Krankenhaus gelten. Auch in der ambulanten Versorgung würden GOÄ und EBM das Geleistete nicht abbilden. Es fehle ein integriertes und einheitliches Vergütungssystem über alle Versorgungsbereiche hinweg. Auch die Vergütung in der Heil- und Hilfsmittelversorgung sei nicht sinnvoll geregelt, so die DGIV. Die Reform dürfe nicht an Sektorengrenzen halt machen. Statt sporadischer Interventionen fordert die DGIV ein klares Zielbild und Planungssicherheit. Die aktuellen Maßnahmen seien jedoch in keinerlei erkennbares Gesamtkonzept eingebettet.

Kassen und Kliniken sehen vertane Chancen

 Daniela Teichert vom Vorstand der AOK Nordost forderte vom Gesetzgeber einen Rahmen, der den Akteuren vor Ort Gestaltungsfreiheit lasse. „Wir wünschen uns, dass regionale Versorgungsplanung durch die Partner möglich ist und keine zentrale Regelung kommt“, sagte sie. Auch ihr fehlen bisher die großen Würfe. „Die stehen auch noch nicht auf der Agenda“, meint die Kassenchefin. Alle Punkte seien benannt, würden aber bisher nicht angegangen.

Dr. Gerald Gaß, Vorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft vertrat zwar die Auffassung, dass die Krankenhäuser zurecht im Fokus der aktuellen Reformen stehen würden, stimmte aber in die Generalkritik ein: „Das erste Jahr ist aus unserer Sicht eher enttäuschend, weil eine Vielzahl von Chancen nicht genutzt wurde.“ So seien Chancen zur Gestaltung der Ambulantisierung vertan worden, weil DKG und KBV zu Beginn des Jahres in Fragen der „ein Stück weit zusammengerückt“ waren. „Da hat es eine Annäherung gegeben, die der

Politik nicht hätte entgehen dürfen. Aber das ist passiert, weil Minister Lauterbach kein Zutrauen zur Selbstverwaltung hat“, sagte Gaß. Stattdessen habe er eine Regierungskommission gegründet, die „maximal intransparent hinter verschlossenen Türen“ agiere. Das sei verlorene Zeit und der Protest der Länder vorprogrammiert, weil sie nicht einbezogen würden. „Dann fangen wir bei der nächsten Bundestagswahl wieder von vorne an“, sagte Gaß. Diese Zeit habe man aber nicht mehr.

Stillstand in der Digitalisierung?

Auch in der Digitalisierung sei das vergangene Jahr ein vertanes Jahr, kritisierte Dr. Georg Münzenrieder aus dem Bayerischen Staatsgesundheitsministerium. „Die Mehrwerte kommen nicht an. Sie werden nicht gesehen, weder bei den Leistungserbringern noch bei den Bürgerinnen und Bürgern.“ Für sich betrachtet brächten die einzelnen Elemente ePA oder eRezept wenig. „Der Mehrwert ergibt sich aus dem Zusammenspiel. Dazu muss das System sicher laufen und das tut es im Moment noch nicht.“

Münzenrieder forderte eine Diskussion darüber, ob es analog zum Krankenhauszukunftsgesetz ein Praxiszukunftsgesetz geben müsse. Dringend nötig sei für die Digitalisierung ein einheitlicher Rahmen, der fachliche, technische und organisatorische Aspekte zusammenführe. Ob diese Digitalagentur die Gematik sein könne, müsse ebenfalls geprüft werden. zumindest müsse sie einen anderen Namen erhalten.

Eine „digitale Pause“ hat auch Dr. Eckhard Oesterhoff von Philips Deutschland nach dem Regierungswechsel beobachtet. „Im Formulieren von Zielstellungen sind wir gut, aber im Tun eben nicht“, sagte er. Enttäuscht zeigte er sich auch von den neu vorgelegten Eckpunkten zur Digitalisierungsstrategie. Das Papier schweige sich darüber aus, wer wann wie was tun solle.

Aerzteblatt: Erste Inhalte zu Versorgungsgesetzen noch dieses Jahr

Berlin – Erste Eckpunkte zu umfassenden Versorgungsgesetzen sollen noch dieses Jahr vorliegen. Dies sagte gestern Michael Weller, Leiter der Abteilung 2 „Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung“ im Bundesgesund­heitsministerium (BMG), im Rahmen einer Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für die Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen (DGIV).

Noch vor Weihnachten werde man mit konkreteren Inhalten zu einem ersten Versorgungsgesetz in erste politische Abstimmungsprozesse gehen, so Weller. Die Schwerpunkte dieses Vorhabens lägen neben den Gesundheitskiosken auch auf einer Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Zudem gehe man „weitere Themen des Koalitionsvertrages“ an – beispielsweise Regelungen zu kommunalen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ).

Weller kündigte außerdem „erste Stichpunkte“ zu einem zweiten Versorgungsgesetz an. Darin werde man sich unter anderem mit investorengeführten MVZ befassen. Auch Aspekte der ärztlichen Weiterbildung sowie Optionen zur „besseren Steuerung“ der Terminvergabe im ambulanten Bereich stehen demnach auf der Agenda.

Laut Weller seien alle geplanten oder bereits in Umsetzung befindlichen Reformen untereinander „anschlussfähig“. Dies gelte auch für die in der Schlussphase des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) hinzuge­kommenen Regelungen zu den Tagesbehandlungen und zur sektorengleiche Vergütung.

In Richtung der zahlreichen Bedenkenträger – unter anderem hatte die Bundesärztekammer (BÄK) den Stop der Tagesbehandlungspläne gefordert – verwies Weller auf die vorgesehene Evaluation bei beiden Maßnahmen.

Sollten Probleme auftreten, etwa finanzieller Art aufgrund von Mengenausweitungen, werde man wenn nötig gegensteuern.

Andreas Philippi (SPD), Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages, sprach das Thema Notfallreform an. Man habe einen Entwurf „in der Schublade“ – dieser werde „demnächst“ vorgelegt. © aha/aerzteblatt.de

Fachverband: Ampel betreibt „Flickschusterei“ bei Reformen

Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen (DGIV) sieht die Reformpläne der Ampelkoalition mit Skepsis. Die Bilanz falle bislang eher verhalten aus, sagte DGIV-Chef Eckhard Nagel heute zum Auftakt des 19. Bundeskongresses der Gesellschaft. Beim Thema integrierte Versorgung seien bislang „kaum zielführende Ansätze“ zu erkennen. Die Einführung von Tagespauschalen und Hybrid-DRGs erschienen nicht als ein Paradigmenwechsel, sondern eher als „Flickschusterei“. Die DGIV wünsche sich eine umfassende Überarbeitung des Sozialgesetzbuches V, um darin unklare Formulierungen, Widersprüche und falsche Anreize zu tilgen. Insgesamt passiere hier im Moment nicht genug, und in manchen Punkten passiere auch das Falsche, kritisierte Nagel.

Die bisherigen Vorschläge der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eingerichteten Klinikreformkommission seien „zumindest überraschend“, so Nagel weiter. Der ganz wesentliche Punkt der Finanzierung der Kliniken stehe bislang nicht im Mittelpunkt, müsse aber das Zentrum der Überlegungen darstellen. Er bezeichnete es als wenig verständlich, dass die geplante Einführung der Tagesbehandlungen in Krankenhäusern in den Vordergrund gestellt werde.

Lauterbach kündigte heute an, dass die Expertenkommission voraussichtlich in der kommenden Woche Empfehlungen für eine „große Reform“ der Kliniklandschaft präsentieren werde. Es handele sich „um eine Revolution im Krankenhausbereich, was die Vergütung angeht“, so der SPD-Politiker. Es gehe darum, dass bestehende Fallpauschalensystem zu überwinden. Dieses habe dazu geführt, dass in Deutschland zu viele Eingriffe stationär gemacht würden und für die Kliniken ein „Hamsterrad-Effekt“ entstanden sei. Zudem werde qualitativ hochwertige Leistung nicht belohnt, weil es für weniger gute Versorgung die gleiche Vergütung gebe.

Mit der „kleinen Krankenhausreform“, die der Bundestag am Freitag abschließend berate, werde bereits das Ende des DRG-Systems eingeleitet. Bei diesen Vorhaben handelt es sich um die Herausnahme der stationären Kinderheilkunde und Geburtshilfe aus dem Fallpauschalensystem, das Ermöglichen von Tagesbehandlungen in Klinken und um die damit verbundene Einführung von Hybrid-DRG.

Vergütungsreform mit Ziel – JETZT

Impulspapier

Es herrscht Konsens, dass die Vergütungssysteme des deutschen Gesundheitssystems reformbedürftig sind. Die Zeit drängt nicht nur im Krankenhaussektor, wo sich die wirtschaftliche Lage dramatisch zuspitzt. Auch in der ambulanten Versorgung bilden EBM und GOÄ nicht das Geleistete ab und dürfen unter den Vorzeichen einer immer stärker sektorenverbindenden Versorgung nicht mehr isoliert betrachtet werden. Die Vergütung von Heil- und Hilfsmitteln ist ebenfalls nicht sinnvoll integriert. Was komplett fehlt, ist ein integriertes und einheitliches Vergütungssystem über alle Versorgungsbereiche hinweg, das auch einer integrierten Leistungserbringung den Weg ebenen würde.

Aktuell kommen im Bereich der Krankenhausvergütung durch die Regierungskommission häppchenweise Vorschläge zur Reform der DRG-Vergütung, zum Teil mit äußerst knappen zeitlichen Umsetzungszielen. Es fehlt aber an Klarheit, wohin die „Reform-Reise“ gehen soll.  In anderen Versorgungsbereichen sind keine substantiellen Reformbemühungen erkennbar.

Persistente Corona-Effekte, ein sich weiter verschärfender Fachkräftemangel, extrem steigende Energiepreise und eine hohe allgemeine Inflation führen dazu, dass viele Einrichtungen und Leistungserbringende mit dem Rücken zur Wand stehen. Der Krisenmodus wird dabei zum Dauerzustand und zermürbt die Beteiligten.

Hier sind sporadische Interventionen, Testballons und andauerndes Vor- und Zurück nicht zielführend. Die Beteiligten haben dafür keine Kapazitäten und keine Reserven – weder zeitlich noch wirtschaftlich noch gedanklich. Vor allem fehlt aber auf dieser inkonsistenten Grundlage die Planungssicherheit, um tatsächlich in neue Versorgungswelten aufzubrechen. Kurzfristige Reparaturversuche helfen weder dem System noch den Akteuren. So würde zum Beispiel eine Umsetzung der von der Regierungskommission vorgeschlagenen Tagesbehandlung im Krankenhaus einen deutlich erhöhten Personaleinsatz, die Neugestaltung von Prozessen und die Schaffung geeigneter räumlicher Infrastruktur erfordern. Vor diesem Hintergrund ist die damit verbundene Absenkung der DRG-Vergütung eher kontraproduktiv, da entsprechende Kosteneinsparungen in den Krankenhäusern genauso wie eine Entlastung des Pflegepersonals im Regelfall unrealistisch erscheinen.

Was die Akteure benötigen, ist ein klares Zielbild, das wichtige Eckpunkte definiert, mit einer realistischen Zeitschiene. Vergütungsreform JETZT impliziert, dass ein strukturierter Reformpfad erarbeitet und umgesetzt wird. Dies ist zu trennen von ggf. notwendigen Nothilfen, die das kurzfristige wirtschaftliche Überleben sicherstellen.

Die Forderungen der DGIV sind deshalb:

  1. Für die Vergütungsreform ist ein klares Zielbild zu formulieren, das auch die Rollen der verschiedenen Akteure im Zuge einer neu strukturierten stationären, hybriden und ambulanten Versorgung definiert.
  2. Hierzu ist ein Reformpfad mit klaren Meilensteinen und einer realistischen Zeitschiene zu entwickeln, der ambitioniert sein sollte, aber allen Beteiligten eine realistische Chance muss, sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen.
  3. Die Reform muss auf eine integrierte Versorgung ausgerichtet sein und darf nicht an Sektoren- oder Vergütungssystemgrenzen halt machen. Wo sinnvoll, muss auch eine SGB-übergreifende Vergütung in Erwägung gezogen werden.
  4. Neu entwickelte Vergütungskonzepte müssen sich konsequent am Versorgungsbedarf orientieren und sollten dann dauerhafte Gültigkeit haben, um planungssicher die Strukturen entsprechend anzupassen.
  5. Wenn unterfinanzierte Bereiche bessergestellt werden, ist die Finanzierungsgrundlage klar zu benennen.
  6. Nothilfen müssen darüber hinaus sektorenunabhängig kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.

Die aktuell sich abzeichnenden Maßnahmen sind gegenwärtig in keinerlei erkennbares Gesamtkonzepteingebettet. Insbesondere bei den geplanten Tagesbehandlungen erscheint der versprochene Nutzen mit Blick auf den intendierten Implementierungspfad unrealistisch. Die sektorenübergreifende Betrachtung, die beispielsweise auch praxisrelevante Fragen wie die des Erlaubnis- bzw. des Verbotsvorbehalts sowie der Bedarfsplanung klärt, fehlt.

Eine zukunftsweisende, tragfähige und die Sektoren verbindende Vergütungsreform kann nur mit den Leistungserbringenden gemeinsam erarbeitet werden. Die DGIV hat hierzu bereits im Positionspapier 2021festgehalten (https://dgiv.org/wp-content/uploads/2022/06/DGIV-Positionspapier2021.pdf):

„Unser aktuelles Gesundheitssystem zwingt sie [die medizinischen, heilberuflichen und pflegerischen Fachkräfte ebenso wie Krankenhäuser und sonstige Einrichtungen] derzeit dazu, sich nicht an einer erwünschten und vom Patienten erwarteten Versorgungsvernunft zu orientieren, sondern an einer fehlgeleiteten und bürokratisch überformten Verwaltungs- und Vergütungs-„Vernunft“. Es kann davon ausgegangen werden, dass Gesundheits-Profis ihre Patienten gut und angemessen (und vermutlich auch wirtschaftlich) versorgen wollen. (…) Viele Gesundheits-Profis haben längst innerlich gekündigt, weil ihnen im Laufe ihres Berufslebens sehr deutlich geworden ist, dass sich unsere Rahmenvorgaben für Verwaltung und Vergütung schon lange nicht mehr an den Erfordernissen einer patientenzen-trierten Versorgung orientieren.“

Die DGIV fordert, ausgehend von geeigneten Vergütungskonzepten und klaren Zielbildern künftig Versorgung gemeinsam zu gestalten!

Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V.

Der Vorstand

DGIV-Vorstand im Interview: „Auf welcher Basis will ein Ministerium jetzt eine Rechtsverordnung schreiben?“

Die Deutsche Gesellschaft für die Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen (DGIV) will sich in diesem Monat auf ihrem Jahreskongress kritisch mit der aktuellen Gesundheitspolitik auseinandersetzen. Wo sieht der Verband Handlungsbedarf? Der änd sprach mit dem Vorstandsvorsitzenden Prof. Eckard Nagel (Universität Bayreuth) und dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied Dr. Albrecht Kloepfer.

 

Herr Prof. Nagel, Herr Dr. Kloepfer, derzeit wird der Politikstil des Bundesgesundheitsministeriums viel diskutiert. Es werden Expertenkommissionen eingesetzt, von denen man lange nichts hört. Dann taucht – wie jetzt bei der sektorengleichen Vergütung – plötzlich ein Gesetzesentwurf wie aus dem Nichts auf. Ein krasser Gegensatz zum Vorgehen von Ex-Minister Jens Spahn, der enorm viele Gesetze auf den Weg schickte, die Pläne aber vorher näher ankündigte. Wie beurteilen Sie die derzeitige Gesundheitspolitik?

Nagel: Ich glaube, dass inzwischen allen Beteiligten deutlich wird, dass das BMG – formulieren wir es einmal vorsichtig – auf die eigene Kompetenz setzt und die Gremien der Selbstverwaltung zum Teil außen vor lässt. Das mag aus politischer Sicht sinnvoll sein, wenn man den einen oder anderen gordischen Knoten rasch durchschlagen will. Auf der anderen Seite geht es natürlich auch an den Erfahrungen vorbei, die in wichtigen Organisationen gemacht und teilweise auch schon sehr differenziert zusammengetragen wurden.

Ein Satz zur sektorengleichen Vergütung, da Sie das gerade ansprechen: Das ist etwas, das wir als DGIV lange gefordert haben. Das wird nun aber offenbar in einer Art vorbereitet, die an den Praktizierenden und ihren Alltagserfahrungen selbst vorbeigeht. Damit ist uns natürlich nicht gedient. Es ist zu befürchten, dass Vorschläge und Gesetzestexte verabschiedet werden, die Bedürfnisse der praktisch Tätigen nicht berücksichtigen und dass wir dem grundsätzlichen Vorhaben – der Überwindung der Sektorengrenzen – eher einen Schaden zufügen. Aus einem möglichen Scheitern solcher Initiativen heraus, könnte schließlich die Sektorenüberwindung diskreditiert werden. Nach dem Motto: Das hat ja alles doch nichts gebracht – lassen wir das. Daher würde ich mir wünschen, dass die Politik hier eine breitere Gesprächsebene vor den Entscheidungen sucht.

Im konkreten Änderungsantrag ist ja die Rede davon, dass erste Schritte in Richtung sektorengleicher Vergütung schon zum ersten Januar erfolgen sollen. Ein realistischer Zeitplan?

Nagel: Das halte ich für mehr als sportlich. Wir haben 20 Jahre lang gebraucht, um das Thema sektorengleiche Vergütung überhaupt einmal anzudenken – und wollen die Sache nun in acht Wochen umsetzen. Mir soll die Geschwindigkeit aber recht sein, wenn hinter diesem Prozess ein alle Blickwinkel berücksichtigendes Konzept und eine Abstimmung mit den Beteiligten steht. Ich befürchte aber, dass das an dieser Stelle nicht der Fall ist.

Übrigens: Ich habe immer für eine „regionale Gesundheitssystemforschung“ geworben. Die in den Regionen gemachten Erfahrungen sollten reflektierter Teil eines Gesetzgebungsverfahrens sein, dass dann für die gesamte Bundesrepublik zur Anwendung kommt. So kann dann auch auf die Spezifika der jeweiligen Regionen eingegangen werden.

Kloepfer: Ergänzend möchte ich noch daran erinnern, dass die Idee der Hybrid-DRG praktisch von DGIV-Mitgliedern entwickelt worden ist. Warum fragt man sie nicht? Im vergangenen Jahr wurde ein Versorgungsforschungsauftrag für sektorengleiche Vergütung beim Innovationsfonds abgelehnt. Auf welcher Basis will ein Ministerium jetzt eine Rechtsverordnung schreiben, wenn man mit denjenigen, die sich seit Jahren damit beschäftigen, nicht spricht? Bei aller Hochachtung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMG: Das ist mir völlig unverständlich. Ich kann nicht daran glauben, dass da in acht Wochen eine gute Lösung entwickelt wird. Wir wissen, wie komplex die Materie ist und wie viele Fallstricke es da gibt.

Eine gesetzliche Änderung ist ja auch bei den Tagesbehandlungen in den Kliniken vorgesehen. Ein Lichtblick für die Häuser?

Kloepfer: Wir haben ja auch Kliniken in der Mitgliedschaft. Ein großer Klinikträger hat bei einem Treffen kürzlich ausgeführt, dass für ihn die Tagesbehandlung im Krankenhaus im allerbesten Fall 90 Pflegekräfte spart. Da arbeiten aber Pflegekräfte in vierstelliger Zahl. Der Effekt ist also nicht riesig. Außerdem: Die Regelung betrifft ja Patienten, die länger als sechs Stunden – aber nicht zur Übernachtung in der Kinik bleiben. Sollen die so lange auf einem Stuhl sitzen? Da müssen doch wieder Betten bezogen und vorbereitet werden.

Am Ende besteht die Gefahr, dass die Transaktion jeder Tagesbehandlung mehr Arbeit verursacht als das, was als Einsparung kommt. Den Ärzten bringt es auch nichts. Denn die Patienten, die am nächsten Morgen entlassen werden sollen, machen in den meisten Fällen in der Nacht wenig bis keine Arbeit. Also: Für die Ärzte ändert sich nichts und die Pflege befürchtet fast noch einen Mehraufwand. Auch stelle ich mir die Frage, ob die Gräben zwischen dem ambulanten und dem stationären Bereich nicht erhöht werden, wenn nur die Kliniken die Berechtigung erhalten, diese Tagesbehandlungen anzubieten. Es gibt fachärztlich gut aufgestellte MVZ, an die ebenfalls gedacht werden müsste.

Nagel: Zuerst muss die Frage geklärt werden, welche Patienten das eigentlich betrifft. Medizinisch gesehen gibt es da nur eine ganz kleine Kohorte. Nehmen wir ein diesbezüglich wiederholt erwähntes Beispiel: Nach einer Liquorpunktion muss ja erstmal das Ergebnis abgewartet werden. Das dauert bis 24 Stunden – da könne ein Patient ja auch nach Hause gehen, heißt es. Aber: Medizinisch ist das gar nicht erlaubt! Nach einem solchen Eingriff muss ein Patient  erst einmal  bis zu zwölf Stunden liegen. Das ist der Grund, warum Patienten am Ende des Tages nicht nach Hause gehen können, sondern in den meisten Fällen über Nacht im Krankenhaus bleiben sollten – da eine erhebliche Gefahr von Komplikationen bei zu früher Mobilisierung besteht.

Wenn wir den Vorschlag  betrachten, haben wir im Grunde einen medizinischen Aspekt, einen der die Arbeitsressourcen betrifft und einen sozialen Aspekt. Letzteren will ich einmal hervorheben: In einer Gesellschaft, in der mehr und mehr alleinstehende Menschen leben, die sich zu Hause auch selbst versorgen müssen, ist es sehr fraglich, ob sich eine Person, die den ganzen Tag in der Klink war, noch zu Hause ein Essen macht und sich selbst versorgen kann. Zu erwarten ist, dass dann da Unterstützungs- oder Pflegekapazitäten gebraucht werden, die viel mehr Energie binden, als es ohne die Neuregelung der Fall wäre.

Bleiben wir noch kurz bei den Krankenhäusern: In den vergangenen Monaten ist immer wieder darüber diskutiert worden, ob hochspezialisierte Leistungen nicht in bestimmten Zentren konzentriert werden sollten. Auch war die Rede davon, kleine – und vielleicht weniger rentable – Kliniken in ambulante Zentren umzubauen. Brauchen wir da eine große Strukturreform?

Nagel: Ich denke schon, dass wir allein aufgrund des medizinischen Fortschritts und des daraus resultierenden, sich verändernden Leistungsangebotes zu einer Strukturveränderung kommen müssen. Daher ist es sicher denkbar, dass wir bestimmte Angebote an definierten Orten konzentrieren. Nehmen wir mal als Beispiel die Protonentherapie. Auch wenn der Aufwand in den vergangenen Jahren gesunken ist: Das Verfahren macht immer noch eine Investition von 30 bis 35 Millionen Euro notwendig und kommt nur für sehr spezifische Indikationen zu Anwendung. Da ist es zumutbar, für eine solche Behandlung eine längere Wegstrecke in Kauf zu nehmen.

Allerdings sehe ich auch dahingehend Fragen in der Bevölkerung, ob zum Beispiel die Notfallversorgung in der Fläche erhalten bleibt, wenn Leistungsangebote an bestimmten Orten konzentriert werden. Zum Beispiel bei der pädiatrischen Notaufnahme in Berlin ist das ein sehr kontrovers diskutiertes Thema. Solche Sorgen muss man natürlich ernst nehmen und genau schauen, welche Leistungen wohnortnah vorgehalten werden müssen.

Was speziell die kleinen Krankenhäuser betrifft, die schon Probleme haben, das gesetzlich vorgegebene Maß an qualifizierten Mitarbeitern vorzuhalten, um eine Chirurgie, eine Innere Medizin, eine Gynäkologie aufrecht erhalten zu können: Da macht es in Abhängigkeit von den Angeboten in der Umgebung sicher in vielen Fällen Sinn, auch eine Strukturveränderung in Richtung einer Art ‚Gesundheitszentrum plus‘ ins Auge zu fassen. Den Menschen muss dann deutlich kommuniziert werden, dass die neue Struktur nicht weniger als ein Krankenhaus ist – sondern dass sie nur anders aufgebaut ist. Es kann ja auch die Möglichkeit geben, die Patienten in einem solchen Zentrum auch über Nacht zu beobachten oder Aspekte der Kurzzeitpflege zu realisieren. Solche Strukturen können weiterentwickelt und ausgebaut werden und für alle Beteiligten zu einer besseren Versorgung führen.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass „Gesundheitskioske“ oder die Community Health Nurse verstärkt zum Einsatz kommen sollen. Angesichts des Ärztemangels in der ambulanten Versorgung ein guter Plan?

Nagel: Vielleicht zunächst zum Thema Community Health Nurse: Ich denke, dass die Berufsbilder zur jeweiligen Leistungserbringung im Gesundheitswesen interprofessioneller werden müssen und dass die Themen Substitution und Delegation ärztlicher Leistungen offen diskutiert werden sollten – zumal wir einen deutlichen Fachkräftemangel haben. Der betrifft allerdings die Ärzte und die Pflegekräfte gleichermaßen. Letzteres auch, weil die Zulassungen zu Pflegeschulen und Fortbildungsmaßnahmen seit 2020  eingebrochen sind. Der Ruf nach neuen Berufsbildern allein wird das Problem nicht lösen.

Kloepfer: Die Gesundheitskioske können in sozialen Brennpunkten ein vernünftiger Ansatz sein. Aber die Zahl von 1.000 Einrichtungen, die in der Politik kursiert, scheint völlig illusorisch. Wir sollten auch Doppelstrukturen vermeiden – und da muss man sich schon fragen, was aus den Pflegestützpunkten von Ulla Schmidt geworden ist und ob die nicht eigentlich genau für diese Aufgaben benutzt werden sollten. Auch auf den Schulterschluss mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst muss geachtet werden. Dann ist noch die Frage zu klären, wie die Finanzierung aussieht. Ist das wirklich die Aufgabe der Krankenkassen? Die scheinen offenbar große Sorge zu haben, an der Stelle vereinnahmt zu werden – für Tätigkeiten, die eher in Richtung Sozialarbeit gehen. Und was die Finanzierung durch die Kommunen angeht: Gerade da, wo die Gesundheitskioske Sinn machen könnten, stehen die oft finanziell mit dem Rücken zur Wand. Also: Am Ende wir extrem viel Analyse und Strukturarbeit nötig sein, um dieses Modell gewinnbringend einsetzen zu können. Die Frage steht dann im Raum, ob diese Energie im Moment nicht an andere Stelle dringender gebraucht wird.

Noch eine Frage aus dem Bereich der ambulanten Versorgung: Offenbar gibt es immer mehr private Investoren, die Praxen bzw. Arztsitze aufkaufen wollen und in Richtung marktbeherrschende Stellung arbeiten. Sehen Sie diese Entwicklung mit großer Sorge? Ist sie unvermeidbar?

Nagel: Meine persönliche Meinung dazu: Die Grundlagen der Strukturen unseres Gesundheitswesens zielen darauf ab, dass der ärztliche Beruf als freier Beruf auch voraussetzt, dass eine wirtschaftliche Unabhängigkeit bei den Entscheidungen für Patientinnen und Patienten gesichert ist. Das ist in den von nicht medizinischen Investoren gehaltenen Arztpraxen schwer umsetzbar, da natürlich gewisse Gewinnerzielungsabsichten im Hintergrund stehen. Ich muss auch kein Gesundheitsökonom sein, um zu erkennen, dass der in der Regel erwartete Gewinn nicht realisierbar ist, wenn die im Gesundheitswesen Arbeitenden adäquat vergütet werden. Dementsprechend ist das eine gefährliche Entwicklung, die das System unterminiert – und es ist unklar, ob das unser ganzes System auch mal ins Wanken bringt.

Daher fordern wir absolute Transparenz über diese Entwicklung – auch im Hinblick auf übergeordnete kartellrechtliche Fragen. Erst wenn wir vollkommene Transparenz darüber haben, wer am Markt was macht, kann man darüber diskutieren, wo es zu einer Gefährdung der Strukturen kommt und was passieren muss. Die Politik muss daher zwingend Transparenz schaffen – und auch die Kassenärztlichen Vereinigungen beziehungsweise die gesamten Selbstverwaltungsorgane sind da gefragt.

Kloepfer: Ich glaube, dass es für diese Entwicklung auch hilfreich wäre, wenn wir endliche eine funktionierende Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung hätten. Da stehen wir noch ganz am Anfang.

Noch eine kurze Frage zum Bereich Selektivverträge: Während die in einigen Regionen sehr gut laufen, scheint sich in anderen nicht viel zu bewegen. Wird da Potential liegengelassen?

Kloepfer: Die brutale Antwort darauf muss wohl lauten, dass wir im Gesundheitssystem sehen, dass sich bessere Strukturen nicht in einem Wettbewerb durchsetzen können. Sonst hätten die Selektivverträge längst den Durchbruch erreicht. Das Problem ist – und das werden wir beim Innovationsfonds nun vielleicht verstärkt sehen – dass wir gute Ansätze nicht in die Regelversorgung überführt bekommen. Daran muss unbedingt gearbeitet werden. Wir fordern in unserem Positionspapier ja auch ein eigenes Kapitel im SGB V für Patienten mit interdisziplinären, intersektoralen und interprofessionellem Behandlungsbedarf. Klassisches Versorgungsmodell ist da die Schmerztherapie oder die Diabetesversorgung. Es gibt tatsächlich einen Leistungsbereich im SGB V, in dem das gewährleistet ist – die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Davon könnte man lernen und einen solchen Ansatz auch für andere Versorgungsbereiche in die Regelversorgung überführen. Der Selektivvertrag kann da ein Suchprozess sein, der hilft, die richtigen Strukturen zu finden. Dann müssen die aber auch in der Regelversorgung ankommen – und das klappt im Moment leider nicht.

Am Ende noch eine kurze Einschätzung von Ihnen zum Thema Digitalisierung. Wir erleben gerade, dass Projekte wie das eRezept auf der Stelle treten. Digitalisierungskritiker und -freunde diskutieren in der Ärzteschaft mitunter sehr energisch über die künftige Strategie. Wie schätzen Sie die Lage ein?

Nagel: Wir haben uns selbst als DGIV intensiv dafür ausgesprochen, dass schon bald ein Gesundheitsdatennutzungsgesetzes implementiert werden sollte. Ein klares Ziel muss es sein, den Rahmen, den die Europäische Datenschutzgrundverordnung setzt, auch voll zu nutzen. Mit großer Rücksicht auf den Datenschutz müssen die Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die letztendlich auch Leben und Gesundheit sichern. Diejenigen, die auf ein „weiter so“ plädieren, blenden völlig aus, dass die Digitalisierung mit der Verarbeitung von großen Datenmengen und der Möglichkeit, diese an unterschiedlichen Orten zu sammeln, neue Erkenntnisse ermöglicht. Daraus ergibt sich eine Verbesserung der Versorgung. Ich bin auch überzeugt davon, dass eine elektronische Patienten- oder Fallakte dem Einzelnen am Ende wirklich zugutekommt.

Manche Strukturen, die von der letzten Bundesregierung auf den Weg gebracht wurden, ermöglichen die gezielte Sammlung von Daten, die ohnehin schon zur Verfügung stehen. Die können dann über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und angrenzende neue Behördenstrukturen genutzt werden. Das ist ein erster Schritt. Es ist aber nötig, dass wir in diesem Bereich rasch weiterkommen und die Dinge ermöglichen, die in anderen Ländern längst umgesetzt sind. Daher würden wir es gerne sehen, wenn ein Datennutzungsgesetz die Leitplanken dafür vorgibt.

Was das Scheitern des eRezepts angeht: Das ist wieder so ein tragisches Momentum, bei dem man sagen muss: Eigentlich hatten einige verantwortliche Träger innerhalb des Gesundheitswesens – wie die Ersatzkassen – schon funktionierende Systeme entwickelt. Schauen wir einmal auf die Techniker Krankenkasse, die DAK oder Barmer. Diese Modelle wurden aufgrund übergeordneter Zielsetzungen wieder abgeschafft und gegen ein nichtfunktionierendes System ausgetauscht. Unabhängig vom Gesundheitswesen: Sowas kann sich unser Land einfach nicht mehr leisten. Da müssen die politischen – aber auch die administrativ Verantwortlichen – persönlich nochmal an ihr Selbstverständnis und ihre Professionalität appellieren.

Ärzte Zeitung: Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung: „Im Moment herrscht Stillstand“

Die Integrierte Versorgung kommt nicht voran und die Ampel-Koalition vergibt ihre Chancen, kritisieren Professor Eckhard Nagel und Dr. Albrecht Kloepfer von der DGIV im Interview mit der Ärzte Zeitung.

Herr Professor Nagel, Herr Kloepfer, die Koalition ist knapp ein Jahr im Amt. Wo stehen wir mit Blick auf die Integrierte Versorgung?

Eckhard Nagel: Die Hinweise auf eine Stärkung der Integrierten Versorgung haben sich zumindest in der bisherigen Gesundheitsgesetzgebung der Ampel noch nicht realisiert. Das mag der Beschäftigung mit der Pandemie und ihren Auswirkungen geschuldet sein. Gleichwohl müssen wir feststellen, dass wir gemessen an dem, was einmal angekündigt worden ist, keinen Schritt nach vorne haben. Allerdings hat das Gesundheitswesen auch an fast allen Stellen gravierende Herausforderungen, die man in dieser Dramatik nicht überall so erwartet hat.

Aber wie lässt sich der Stand der Integrierten Versorgung also beschreiben?

Nagel: Wir haben mit Blick auf die Gesundheitspolitik unverändert einen Verhandlungsflickenteppich. Und die Integrierte Versorgung sowie die ländliche regionale Versorgung, die ja auch immer wieder in diesem Zusammenhang genannt werden, werden zu wenig in Augenschein genommen und somit die Chancen, die sich dadurch ergeben würden, verspielt.

Im Augenblick wird die Tagesbehandlung im Krankenhaus diskutiert. Entwürfe aus dem Bundesgesundheitsministerium liegen vor. Inwieweit haben die Kritiker recht, dass es sich dabei eher um die Segregation denn die Überwindung von Sektorengrenzen handelt?

Nagel: Das ist eines der mit großem Unverständnis wahrgenommenen Projekte des Bundesgesundheitsministeriums. Ich nenne dies deshalb völlig unverständlich, weil diese Entwicklung medizinisch gesehen unpraktikabel und somit falsch ist.

Dr. Albrecht Kloepfer: Der Vorschlag der Krankenhauskommission bleibt damit tatsächlich hinter dem Koalitionsvertrag zurück. Das ist ein Rückschritt, weil er die Sektorengrenze noch einmal deutlicher manifestiert und der Koalitionsvertrag eine ganze Reihe von Vorschlägen macht, wie man die Sektorengrenze eigentlich aufweichen und durchlässiger machen könnte. Und vor diesem Hintergrund ist das Papier der Kommission ein Desaster, weil es zunächst einmal den Krankenhäusern diese Tagesbehandlung zuweist und dann sagt, in einem späteren Reformschritt nach Evaluation könnte man überlegen, wie die Vertragsärzteschaft eingebunden werden könnte. Das manifestiert den Konkurrenzgedanken zwischen den Sektoren statt ihn zu überwinden.

Stichwort Notfallreform: Da sollte doch einmal gemeinsam darüber entschieden werden, ob ein Patient beim Vertragsarzt behandelt werden sollte oder im Krankenhaus. Wo sind denn die Ansätze der Ampel, Grenzen zu überwinden und Wirtschaftlichkeitspotenziale zu heben?

Nagel: Im Hinblick auf die Notfallversorgung erwarten wir noch eine Vorlage des BMG. Und wenn ich die Signale richtig verstehe, dann soll es hier in den kommenden Wochen Vorschläge geben, die an die Ansätze aus der vorigen Legislaturperiode anknüpfen. Meine Hoffnung bleibt, dass die Politik den Rahmen so steckt, dass tatsächlich sektorenübergreifende Versorgungskompetenzen und Versorgungsmöglichkeiten entstehen.

Wird die Politik nicht alleine schon von den realen Verhältnissen in diese Richtung getrieben?

Nagel: Ja! Viele Patientinnen und Patienten, die in diesen Tagen in eine Notaufnahme gehen, spüren die zunehmend eingeschränkten Möglichkeiten. Das ist schlechterdings schon wegen des Mangels an Fachkräften, des Mangels an weiteren Ressourcen und wegen des Überlaufens dieser Einrichtungen so. Es gibt immer größere Patientenzahlen, die die Notaufnahmen nutzen müssen, weil sie sich innerhalb des Systems nicht adäquat zurechtfinden. Insofern ist das Thema Notfallversorgung auch aus einer ganz anderen Perspektive eine besondere Herausforderung. Hier wird die Mangelsituation, in der sich das System insgesamt befindet, besonders schmerzlich erkennbar. Insofern ist genau hier auch die höchste Dringlichkeit geboten, nicht nur Vorstellungen zu formulieren, sondern tatsächlich neue Modelle umsetzen zu können.

Der Begriff Integrierte Versorgung taucht ja im Koalitionsvertrag der Ampel gar nicht auf…

Kloepfer: Wir verstehen unter Integrierter Versorgung intersektorale, interprofessionelle und interdisziplinäre Versorgungsansätze. Und genau da zementiert der Vorschlag der Krankenhauskommission die Grenzen, die wir eigentlich zu überwinden versuchen. Integrierte Versorgung ist kein Fachbegriff mehr, seit es ihn im SGB V nicht mehr gibt, sondern ist eine Versorgungsidee, die sich an der patient journey orientiert. Und da erleben wir eher einen Rück- als einen Fortschritt. Übrigens: Der FDP ist es gelungen, das Wort Integrierte Versorgung endgültig zu diskreditieren, indem sie sie in ‚besondere Versorgung‘ umbenannt hat.

Nagel: Im Moment herrscht Stillstand. Gerade mit Blick auf die Patientenpfade ergibt sich aber die Notwendigkeit, dass wir, was wir einmal als sektorenübergreifende Versorgung beschrieben hatten, nämlich eine enge Fokussierung auf die ambulante und stationäre Versorgung, im Hinblick auf die Möglichkeiten der Gesundheitsversorgung deutlich erweitern müssen. Zum Beispiel um die Prävention und die Rehabilitationsmedizin. Mit der Digitalisierung haben wir die Möglichkeiten, die verschiedenen Angebote so zu strukturieren, dass sie tatsächlich ineinandergreifen. Das Sozialgesetzbuch dagegen ist in diesem Bereich nicht nur antiquiert, sondern stellt wirklich ein Problem für den medizinischen Fortschritt dar. Die Erwartung an die neue Regierung war, dass sie sich an dieser Stelle bewegt. Ich höre auch aus dem Bundesgesundheitsministerium, dass es Bestrebungen in diese Richtung gibt. Im Moment liegt aber schlicht und einfach noch nichts dazu vor.

Sie haben es angesprochen. Neue Strukturen benötigen eine Infrastruktur. Im Moment steht die digitale Infrastruktur noch nicht wirklich. Geht integriert und sektorenübergreifend auch ohne?

Nagel: Ich habe mir gerade bei Vivantes in Friedrichshain die Entwicklung der elektronischen Patienten- und Fallakte angesehen, also auch die Verbindung des Krankenhauses zu den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen. Da lässt sich schon sehen, wie das funktionieren kann, und wie die elektronische Fallakte tatsächlich dazu einlädt, die ambulante und stationäre Versorgung in eins zu denken. Und für den Patienten wird erkennbar, dass es sich tatsächlich um einen Fall handelt, um seinen Fall, der von unterschiedlichen Verantwortlichen in einem gemeinsamen Kontext begleitet wird. Und dass, wenn er frühzeitig entlassen wird, dies in eine gute haus- oder fachärztliche Versorgung hinein geschieht. Diese Möglichkeiten gibt es also schon, auch wenn wir noch keine vollständig entwickelte digitale Infrastruktur haben.

Ist das Ihr Ansatz? Die sektorenübergreifende Versorgung von unten her zu entwickeln?

Nagel: Unser Plädoyer ist ganz klar. Nicht darauf warten, dass wir die nächste Agenda bekommen, sondern tatsächlich voranschreiten und die Möglichkeiten, die schon da sind, nutzen. Das darf nur nicht konterkariert werden von Vorschlägen, die in eine völlig andere Richtung gehen.

Sie sprechen wieder von der Krankenhauskommission?

Nagel: Was wir gerade von der Krankenhauskommission erleben, kommt einem ganz anachronistisch vor. Es werden Vorschläge gemacht, die am Ende in Frage stellen, ob tatsächlich die Sektoren aus ihrer Verantwortung als Körperschaften öffentlichen Rechts heraus noch handlungsfähig sind. Oder ob ihnen Vorgaben gemacht werden, die letztendlich ihre Existenz aushebeln.

Was bedeutet das für die Ärzte, für die Sektoren, für die Gesundheitspolitik?

Nagel: Die unlängst verstorbene ehemalige stellvertretende bayrische Ministerpräsidentin und langjährige Sozial- und Gesundheitsministerin Barbara Stamm hat der Selbstverwaltung in ihrer letzten großen Rede im Sommer ins Stammbuch geschrieben, wie notwendig es ist, nicht nur eigene Interessen zu vertreten, sondern dass sie im Gesundheitswesen die Aufgabe hat, tatsächlich übergreifend für die Patientinnen und Patienten da zu sein. Auf der anderen Seite muss sich der Gesetzgeber dann fragen, wie er zum Ermöglicher dessen werden kann, was an gemeinsamer Versorgung stattfinden soll. Stattdessen erleben wir im Moment gerade eine Abkehr vom Brückenbauen hin zu schnellen Lösungen. Die können notwendig sein, sollten aber nicht ganze Versorgungsbereiche abkoppeln.

Welche Versorgungsbereiche sprechen Sie an?

Nagel: Nehmen wir mal die ambulante Versorgungssituation. Da muss ich sagen, dass wir natürlich nicht nur lange Wartezeiten haben, sondern viele Patienten auch erleben, dass sie zum Beispiel nach einem stationären Aufenthalt keine Termine bekommen für die Nachsorge. Dass dort eben die Kooperation nicht mehr funktioniert.

Wenn ich in so einer Situation Vorschläge mache, den Krankenhäusern noch mehr Patienten zuzuschieben, frage ich mich, wie das funktionieren soll. Ich kann den Krankenhäusern schon deshalb keine neuen Aufgaben zuordnen, weil das Personal dafür nicht da ist. Deshalb muss man alle, die in der Lage sind, das Angebot in der Gesundheitsversorgung aufrecht zu erhalten, an einen Tisch holen, und nicht Vorschläge unterbreiten, die das Gegenteil bewirken.

Kloepfer: Was die Politik im Moment nicht wahrnimmt, ist die kritische Prüfung dessen, wo sie selber tatsächlich in der Verantwortung steht. Es fehlt die Analyse, wo das SGB V und die damit verknüpften Rechtsgrundlagen die Akteure selbst zu Gegnern macht. Und wo das so ist, kann nur die Politik selbst dies beenden.

Die Vereinssatzung stimmt nicht, und dafür sehen wir im Moment weder Verantwortung noch Bewusstsein.

Herr Professor Nagel, Herr Dr. Kloepfer, wir danken für das Gespräch.

DGIV-Klausurtagung am 21. und 22. Oktober

Der DGIV-Vorstand hat sich am 21. und 22. Oktober fast vollständig zu einer Klausursitzung in Hannover getroffen. Konzeptionell wurde vor allem an der Formulierung von Alleinstellungsmerkmalen und an einem prägnanten DGIV-Leitbild gearbeitet, das wir am 29. November bei der Mitgliederversammlung im Anschluss an den Kongress allen Mitgliedern vorstellen möchten.