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Pressemitteilungen

DGIV legt Positionspapiere zur Generativen KI und zur Digitalen Notfallversorgung vor

Prof. Eckhard Nagel: „Wir müssen Chancen der Digitalisierung entschlossener nutzen“

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung e.V. (DGIV) meldet sich zum Jahresbeginn anlässlich der anstehenden Bundestagswahl mit zwei neuen Positionspapieren. Das Papier „GenAI in Healthcare und Life Sciences“ stellt das Potential von Generativer KI (GenAI) am Beispiel der Medikamentenversorgung mit einem Fokus auf die Effizienz- und Effektivitätspotenziale der GenAI vor.

„Wird über die zügige und resiliente Umsetzung intersektoraler, interdisziplinärer und interprofessioneller Versorgungsmodelle diskutiert, treten dabei immer stärker die unterstützenden Möglichkeiten digitaler Infrastrukturen und Anwendungen in den Vordergrund“, leitet der DGIV-Generalsekretär Dr. Michael Meyer das Papier ein. Er betont, dass sowohl eine „Daten-Demokratisierung“ als auch die Nutzung generativer KI in den Vordergrund gerückt werden müssen. „Vor dem Hintergrund des Ressourcenmangels und der angespannten Lage im deutschen Gesundheitswesen ist es so wichtig wie nie, die Potentiale im System auszuschöpfen“, so der Generalsekretär. Die Potentiale der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz könnten dabei nicht nur in der Medikamentenentwicklung genutzt werden, sondern stellten darüber hinaus auch neue Möglichkeiten für personalisierte Medizin sowie verbesserte Prävention und Diagnose bereit. „In unserem Papier erläutern wir, welche Chancen und Risiken hiermit verbunden sind und was konkret zu tun ist, damit mögliche Gefahren beherrschbar bleiben und die Vorteile auch wirklich nutzbar sind.“ Theoretische Denkmodelle rund um das Thema Digitalisierung und Künstliche Intelligenz müssten kurzfristig erprobt werden, um sie – wo sinnvoll – nachhaltig in das Gesundheitswesen einbinden zu können.

Das zweite Positionspapier „Notfallversorgung – Ansätze und konkrete Umsetzung in der Integrierten Versorgung“ greift die Diskussion um die gescheiterte Reform der Notfallversorgung auf. Weiter wird aufgezeigt, wie die Digitalisierung und ein Fokus auf eine regionale intersektorale Notfallversorgung Effizienzpotentiale in der Notfallversorgung nutzen und die aktuell unzureichende Patientensteuerung verbessern können. Zudem werden klare Handlungsempfehlungen ausgesprochen und die praktische Umsetzung einer regionalen intersektoralen Notfallversorgung in Ingolstadt vorgestellt. Der DGIV-Vorstandsvorsitzende, Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel, betonte die Relevanz einer Reform der Notfallversorgung: „Die Digitalisierung bietet enorme Chancen, die Notfallversorgung effizienter und patientenzentrierter zu gestalten. Mit einer verbesserten intersektoralen Vernetzung schaffen wir die Grundlage für eine schnellere und gezieltere Patientensteuerung“, so der Vorstandsvorsitzende. Das Modellprojekt in Ingolstadt zeige eindrucksvoll, wie regionale Ansätze und digitale Innovationen ineinandergreifen könnten, um die Notfallversorgung nachhaltig zu verbessern. „Wir müssen nicht nur über Reformen sprechen, sondern deren Umsetzung durch konkrete Pilotprojekte und den gezielten Ausbau der digitalen Infrastruktur vorantreiben. Nur so können wir langfristig eine gerechte und hochwertige Notfallversorgung sicherstellen“, so der DGIV-Vorstandsvorsitzende.

Die Positionspapiere „GenAI in Healthcare und Life Sciences“ und „Notfallversorgung – Ansätze und konkrete Umsetzung in der Integrierten Versorgung“ sind abrufbar unter: https://dgiv.org/publikationen/

DGIV begrüßt intersektorale Potentiale der elektronischen Patientenakte

Prof. Eckhard Nagel: „Noch bestehende Schwachstellen müssen rasch überwunden werden“

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung e.V. (DGIV) begrüßt den vom Gesundheitsministerium vorgestellten Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) mit großen Erwartungen, mahnt aber weitere Schritte zur Überwindung der Sektorengrenzen an. „Tatsächlich sprechen wir ja buchstäblich seit Jahrzehnten davon, dass wir die Versorgungsprofis in die Lage versetzen müssen, die verschiedenen Behandlungsdaten von Patientinnen und Patienten an einem Ort zusammenzuführen, um die bislang noch isolierten Versorgungsepisoden miteinander zu vernetzen, um die damit verbundenen Sektorengrenzen zu überwinden“, so der DGIV-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel zum jetzigen Start des ePA-Projekts. Vollständig ausgerollt sei die ePA in diesem Sinne ein großer Fortschritt für die Patientenversorgung in Deutschland.

„Bei aller Euphorie dürfen wir aber nicht übersehen, dass die ePA ein zwar wichtiger, aber eben nicht der einzige Baustein für eine Digitalisierung unseres Gesundheitssystems darstellt ist“, so Nagel. Die DGIV mahne daher dringend an, alles zu unternehmen, um auch über den rein ärztlichen Bereich hinaus den Digitalisierungsgrad zu erhöhen. Es seien im Weiteren auch die benachbarten Umgebungen der Patientenbehandlung – Apotheke, Reha, Pflege und Heilberufe – zu berücksichtigen. „Nur das Zusammenspiel aller entlang der Patient Journey Beteiligten schafft auch Mehrwerte und Effizienzgewinne für alle“, so die Überzeugung des praktizierenden Mediziners Prof. Eckhard Nagel.

Ziel müsse es jetzt aber zunächst sein, rasch aber mit Bedacht die Erfahrungen in den drei startenden Modellregionen auszuwerten, ggf. kritische Punkte nachzuarbeiten und damit einen zügigen und dann auch wirklich bundesweiten, sicheren Start der ePA sicherzustellen. „Wie viele andere digitale Lösungen wird sich auch die ePA in den nächsten Jahren kontinuierlich weiterentwickeln. Für die Umsetzung intersektoraler, interprofessioneller und interdisziplinärer Versorgung stellt die ePA einen wichtigen Baustein dar“, so die Überzeugung Prof. Nagels

„Wir stehen hier jederzeit den Regionen, den Partnern der Selbstverwaltung und der Politik in Bund und Ländern zur Unterstützung bereit, um dem Projekt der ePA zu einem raschen, flächendeckenden und sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für die beteiligten Gesundheitsprofis spürbaren Durchbruch in der Versorgung zu verhelfen“, so der DGIV-Vorstandsvorsitzende abschließend.

DGIV-Innovationspreis 2024

Auf dem 21. Bundeskongress der DGIV wurde die Gewinnerin des DGIV-Innovationspreises 2024 bekannt gegeben. Die Preisträgerin ist Daniela Janko für ihre Bachelorarbeit „Das Konzept der ambulanten Intermediate Care Services in England – ein Modell für die deutsche Gesundheitsversorgung? Ein Scoping Review “. Wir gratulieren die Preisträgerin sehr herzlich und wünschen ihnen weiterhin viel Erfolg!

DGIV-Bootcamp 2024

Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung e.V. (DGIV) hat am 27. November 2024 ihr viertes Bootcamp mit zahlreichen Studenten/Auszubildenden und Young Professionals in Berlin erfolgreich durchgeführt. Mit unseren drei wunderbaren Referentinnen – Prof. Dr. Susanne Eble, Dr. Sarah Windolph-Lübben und Dr. Rebekka Müller-Rehm – haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über generationsgerechtes Gesundheitssystem diskutiert und anschließend in drei Gruppen Thesen zu den folgenden drei Themen formuliert, die dann beim Thesenslam präsentiert wurden:

1.     Finanzierung

2.     Nachhaltigkeit

3.     Personal

Die drei Thesenpapiere finden Sie im Anhang.

Wir haben uns sehr über den regen Austausch gefreut und freuen uns auf das nächste Mal!

„Regionale Verantwortungsgemeinschaften müssen die Regel werden“ | Prof. Eckhard Nagel beim 21. DGIV-Bundeskongress am 28. November 2024 in Berlin

Berlin – Nach dem Zerfall der Ampelregierung und den anstehenden Neuwahlen ist es aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) ausgeschlossen, dass die diversen Reformgesetzte von Karl Lauterbach noch umgesetzt werden. „Auch wenn die DGIV viel Kritik an den Reformentwürfen geübt hat, enthielten sie eine Vielzahl von sinnvollen Maßnahmen, die das aktuell ausgesprochen angespannte und fragile Gesundheitssystem dringend gebraucht hätte“, so der DGIV-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel.

Intensiv wurden im Rahmen des Kongresses vor allem die regionalen Potentiale für die Gesundheitsversorgung beleuchtet. „Wir müssen uns von dem Gedanken befreien, dass zentral von Berlin aus geregelt werden kann, was sich in den Regionen mit ihren verschiedenen Akteursgruppen immer wieder anders darstellt“, so Prof. Nagels Analyse nach den Vorträgen und Diskussionen des DGIV-Kongresses. Hier gäbe es zwar punktuelle Ansätze in verschiedenen Teilen der Gesetzgebung – beispielsweise die Ambulant Spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b –, doch seien keinerlei Ansätze erkennbar, diese Potentiale aufzugreifen und im Rahmen einer Bundesgesetzgebung zu systematisieren. „Wir haben deswegen bei Prof. Thomas Schlegel von der Kanzlei für Gesundheitsrecht ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die strukturelle Sektorentrennung unserer Sozialgesetzgebung systematisch analysiert und nach Möglichkeiten zu deren Überwindung fragt.“

Der Impulsvortrag Prof. Schlegels griff diesen Auftrag auf und stellte differenziert dar, dass zwar im Sozialgesetzbuch V ein Leistungsanspruch für die Versicherten zur Kooperation der einzelnen Versorgungsebenen formuliert sei, dass aber dieser Anspruch in den leistungsrechtlichen Teilen des SGB V letztlich nicht eingelöst werde. „Was also der Gesetzgeber im Grunde weiß und als Aufgabe des Systems benennt, wird dann in den entsprechenden Ausführungsvorschriften nicht umgesetzt. Hier regiert nach wie vor die alte Kameralistik der Kaiserzeit“, so die Analyse Prof. Schlegels. Aufgabe müsse es nun sein, die verschiedenen differenziert sektorenübergreifenden Versorgungsansätze, die das SGB V bisher vorrangig optional biete, von der Option zur Regel zu machen und damit das Gesundheitssystem vom Kopf auf die Füße zu stellen. „Das sind wir nicht nur den Patientinnen und Patienten, sondern auch den Versorgungsprofis und letztlich den Versicherten schuldig, die schließlich dieses nicht mehr funktionale System finanzieren.“

Nur die Region, so Prof. Nagel ergänzend, sei diejenige Instanz, in der eine solche intersektorale, interprofessionelle und interdisziplinäre Versorgung umgesetzt und konkret gelebt werden könne. „Vor Ort werden die Verantwortungsgemeinschaften gebildet, die den jeweils tatsächlichen Versorgungbedarf in den Blick nehmen. In diesem Sinne brauchen wir vom Bund eine Rahmengesetzgebung, die die Bildung entsprechender Verantwortungsgemeinschaften als neues Paradigma der Regelversorgung ermöglicht“, so der Appel des DGIV-Vorstandsvorsitzenden.

Link zum Gutachten von Prof. Schlegel: https://dgiv.org/wp-content/uploads/2024/11/GutachtenSchlegelSGBV25112024.pdf

 

Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung kommentiert OECD-Bericht

Prof. Eckhard Nagel: „Ein bestürzendes Armutszeugnis für das deutsche Gesundheitssystem“

Berlin – Mit großer Beunruhigung und Sorge hat der gesamte Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) den OECD-Bericht „Health at a Glance: Europe 2024“ zur Kenntnis genommen. „Der Ausweis einer im EU-Schnitt unterdurchschnittlichen Lebenserwartung in Deutschland ist der evidente Nachweis für ein dysfunktionales Gesundheitssystem“, so der DGIV-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel. „Die zahlreichen Versorgungsbrüche im deutschen System kosten nicht nur Geld und treiben den Nachwuchs aus der Versorgung, sie kosten, wie wir jetzt sehen können, buchstäblich Menschenleben!“

Tatsächlich ist seit Jahrzenten bekannt – nicht zuletzt durch das Gutachten des Sachverständigenrates zu „Unter-, Über- und Fehlversorgung“ –, dass die medizinische und auch pflegerische Versorgung in Deutschland nicht mehr mit den an sie gestellten Herausforderungen Schritt halten kann. „Es ist nicht zuletzt der medizinische Fortschritt, der uns immer länger und häufig auch mit chronischen Erkrankungen leben lässt“, betont Nagel, „unser System scheint aber nicht dazu in der Lage zu sein, auf diese neuen Herausforderungen mit neuen und angemessenen Versorgungsansätzen zu reagieren.“ Ein bruchloses Versorgungskontinuum zwischen ambulant und stationär, zwischen ärztlichen und anderen heilberuflichen Professionen, zwischen Medizin und Pflege sei in Deutschland nach wie vor kaum zu realisieren. „Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung ist hier vor mehr als 20 Jahren angetreten, grundlegend neue Versorgungswege und -kooperationen aufzuzeigen, und der jetzt vorgelegte OECD-Bericht zeigt uns, dass die Strecke, die wir zurückzulegen haben, eher länger als kürzer wird“, so die Bilanz des DGIV-Vorstandsvorsitzenden. „Wir sehen daraus die Notwendigkeit, grundlegend neue Wege zu beschreiten und die Politik noch stärker auf ihre eigene System-Verantwortung hinzuweisen.“

Die DGIV wird sich daher im Rahmen ihres 21. Bundeskongresses am 28. November in Berlin mit einem Gutachten des Juristen Prof. Dr. Thomas Schlegel prominent zu Wort melden und eine Analyse vorlegen, an welchen Stellen die Sozialgesetzgebung selbst die Sektoren trennt. „Wir wollen mit diesem Gutachten darauf hinweisen, wo die politischen Verantwortungen liegen, unser nicht mehr zeitgemäßes deutsches System mit den modernen Grundlagen für eine intersektorale, interdisziplinäre und interprofessionelle Versorgung auszustatten. Die getrennten Welten der deutschen Sozialgesetzgebung müssen jedenfalls schnellstmöglich überwunden werden“, so Nagel.

Das Gutachten Prof. Schlegels mit dem Titel „Untersuchung der Regelungssystematik des SGB V zur Identifikation der Sektorentrennungsregelungen und Ausblick auf eine sektorenüberwindende Regelungsmechanik“ wird daher zentrales Thema des DGIV-Kongresses sein und in einem vertiefenden Workshop die gesundheitspolitischen Verantwortungsträger der kommenden Legislaturperiode mit fundierten politischen Handlungsempfehlungen ausstatten. „Wir hatten diese Roadmap schon seit längerem gesetzt, sehen jetzt aber durch den Ampel-Kollaps auf der einen und den heute erschienenen OECD-Bericht auf der anderen Seite, dass wir buchstäblich keinen Tag mehr zu verlieren haben, um unser Gesundheitssystem endlich so zu reformieren, dass es wieder den Patienten dient und den Gesundheitsprofis sinnvolle Rahmenbedingungen für ihre Arbeit zur Verfügung stellt“, so das Resümee des DGIV-Vorstandsvorsitzenden.

Informationen zum DGIV-Bundeskongress 2024 unter https://dgiv.org/veranstaltung/21-dgiv-bundeskongress/

DGIV zur Notfallreform: Gesetzentwurf schöpft Potentiale der integrierten Notfallversorgung nicht aus

(Berlin) – Überwiegend kritisch sieht die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung. „Die Einführung integrierter Notfallzentren und die stärkere Einbindung der Kassenärztlichen Vereinigungen sind begrüßenswerte Schritte, aber der Entwurf greift in wesentlichen Kernproblemen der Notfallversorgung zu kurz“, so der Notfallbeauftragte der DGIV Dr. Tim Flasbeck heute im Rahmen einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Die unzureichende Berücksichtigung struktureller Ineffizienzen und die mangelnde Weiterentwicklung der Patientensteuerung in der gesamten Notfallkette lasse zentrale Potenziale ungenutzt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Leitstellen und deren Prozesse effizienter zu gestalten, allerdings sieht die DGIV auch im Bereich der Patientensteuerung durch den Rettungsdienst großes Optimierungspotential, das die Notaufnahmen entlasten könnte. „Der Rettungsdienst muss bereits am Ort der ersten Patientenversorgung eine effiziente initiale Triagierung sicherstellen können, die die Frage beantwortet, ob die Behandlung im niedergelassenen Bereich noch am selben Tag erfolgen muss. Nur so können unnötige Kapazitätsbindungen vermeiden werden“, so Dr. Flasbeck. Die DGIV sieht darüber hinaus einen erheblichen Mangel an innovativen Raum- und Betriebskonzepten für Notaufnahmen. „Die räumliche Organisation der Notaufnahmen spiegelt veraltete Strukturen wider, die von Politik, Selbstverwaltung und Behörden noch immer starr vorgeschrieben werden“, kritisiert Dr. Flasbeck. Studien hätten gezeigt, dass eine effiziente räumliche Neugestaltung den Arbeitsaufwand für das Personal erheblich verringern könne. „Moderne Konzepte könnten unnötige Wege und Wartezeiten drastisch reduzieren, aber dazu fehlen im Entwurf konkrete Lösungsansätze.“

Grundsätzlich kritisch nimmt auch der DGIV-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel zur aktuellen Situation in der Notfallversorgung Stellung, denn die Notfallversorgung sei ein Bereich, in dem sich die veränderten Leistungsanforderungen im Gesundheitswesen besonders deutlich zeige. „Die Aufgaben in der Notfallversorgung und das Profil der Notfallpatienten haben sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend gewandelt. Auch die Art und Weise, wie die Bevölkerung Notfalleinrichtungen in Anspruch nimmt, hat sich stark verändert. Aus diesem Grund müssen die Angebote angepasst werden: Statt auf hochspezialisierte, isolierte Primärangebote zu setzen, braucht es sektorenübergreifende, integrierte Versorgungsstrukturen. Die Notfallversorgung ist damit ein gutes Beispiel für das Potenzial integrierter Versorgung im gesamten Gesundheitswesen“, so der DGIV-Vorstandsvorsitzende.

Die DGIV-Stellungnahme zur Notfallversorgung ist abrufbar unter: https://dgiv.org/2024/11/06/stellungnahme-der-dgiv-zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-reform-der-notfallversorgung-notfallgesetz/

DGIV kritisiert Entwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz

Vorsitzender Prof. Eckhard Nagel: „Überwindung der Sektorengrenze wird nicht erreicht“

(Berlin) – Anlässlich der Anhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) kritisiert die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) unzureichenden Schritte des Gesetzes, die Sektorengrenzen zu überwinden. „Wir sehen zwar die Bemühungen des Gesetzgebers, die ambulanten Versorgungspotentiale zu heben, halten aber die Ansätze des KHVVG auf diesem Weg für unzureichend und zum Teil kontraproduktiv,“ so der DGIV-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel. „Vor allem halten wir es für bedenklich, dass Ambulantisierung im KHVVG fast ausschließlich vom Krankenhaus her gedacht und organisiert wird.“ In der DGIV-Stellungnahme zum Gesetz heißt es hierzu: „Wenn das Ziel die Etablierung eines Zwischenbereiches zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sein sollte, müssen allen entsprechend qualifizierten Leistungserbringen gleichermaßen Chancen und Möglichkeiten eröffnet werden. Ein ausgewogener Ansatz, der beiden Sektoren gleiche Möglichkeiten bietet, fehlt. Beispielsweise wäre es denkbar, auch qualifizierte Arztnetze mit nicht personenbezogenen Ermächtigungen auszustatten, die eine flexible Abdeckung personeller Engpässe erlauben würden.“

Diese Problematik werde durch die Finanzierung des Ausbaus einer neuen, vom Krankenhaus ausgehenden ambulanten Versorgungsebene weiter verschärft, so Nagel. Die Finanzierung und Subventionierung dieses Vorhabens durch den Transformationsfonds stelle eine eklatante Wettbewerbsverzerrung zwischen vertragsärztlicher Versorgung und Krankenhausversorgung auf Kosten der Beitragszahler dar. Diese Investitionsförderung für neue Versorgungsansätze werde in der vertragsärztlichen Versorgung nicht im selben Rahmen bereitgestellt. „Es ist aus unserer Sicht unverständlich bzw. nur durch erfolgreiche Lobbyarbeit der Länder zu erklären, dass hier die teure stationäre Versorgung unter dem Stichwort der Ambulantisierung eine weitere Förderung erfährt,“ so der DGIV-Vorstandsvorsitzende. Die Ambulantisierungspotentiale des deutschen Gesundheitssystems seien zwar vielfach nachgewiesen, es sei aber weder zu rechtfertigen noch zielführend, dafür über weite Strecken neue ambulante Strukturen in ansonsten defizitären stationären Einrichtungen aufzubauen. „Hier spricht sich eher der Wunsch der Länder aus, ihre stationären Einrichtungen zu retten als ein echter, am Versorgungsbedarf orientierter Strukturwandel,“ ist Prof. Nagel überzeugt.

Abschließend zitiert der DGIV-Vorstandsvorsitzende nochmal die DGIV-Stellungnahme: „Wir fordern, dass ambulante und stationäre Versorgungsbereiche gleichermaßen gefördert und zu gemeinsamen Versorgungsansätzen zusammengeführt werden, um einen wirklichen sektorenübergreifenden Ansatz zu ermöglichen. In diesem Sinne muss ein echter Paradigmenwechsel stattfinden, bei dem nicht nur bestehende Strukturen gefördert, sondern innovative, bedarfsorientierte und integrierte Versorgungsansätze entwickelt werden. Die DGIV fordert den Gesetzgeber auf, die Vorschläge zur sektorenübergreifenden Versorgung im Sinne einer echten integrierten und am Patientenbedarf orientierten Versorgung zu überarbeiten und dabei die Chancengleichheit zwischen ambulanten und stationären Sektoren sicherzustellen.“

Die DGIV-Stellungnahme zum KHVVG ist abrufbar hier.

Gesundheit ohne Grenzen – Wann wird das Notwendige zur Wirklichkeit?

Einladung zum 21. DGIV-Bundeskongress am 27./28. November 2024 in Berlin

Berlin 26. 8. 2024 – Unter der Überschrift „Gesundheit ohne Grenzen – Wann wird das Notwendige zur Wirklichkeit?“ findet am 28. November 2024 im Berliner Hotel Aquino der 21. Bundeskongress der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) statt. Im Fokus steht dabei eine zentrale Frage zur aktuellen politischen Lage: Wie können die Trennlinien zwischen den Sektoren beseitigt und ein umfassendes integriertes Versorgungssystem etabliert werden? Diese und weitere essenzielle Themen der integrierten Versorgung werden beim DGIV-Bundeskongress mit zahlreichen Praktikern und politischen Gästen intensiv und ergebnisorientiert diskutiert.

 „Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach strebt in den offiziellen Entwürfen zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) und insbesondere zum KHVVG die Etablierung einer ‚hybriden‘ Versorgungsebene zwischen ambulanter und stationärer Versorgung an. Dieser Mittelbereich, der sich auf Abrechnungsverfahren, Organisationsstrukturen und Berufsbilder bezieht, könnte tatsächlich als Grundlage dienen, um allmählich die Grenzen zwischen den Sektoren zu überwinden und die Patientenbehandlung von ihren aktuellen Versorgungsbrüchen zu befreien“, so der DGIV-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. mult. Eckhardt Nagel zu den diesjährigen Kongresserwartungen.

Veranstaltungsschwerpunkte und -themen des diesjährigen Kongresses werden u.a. sein:

  • Regionalisierung·
  • Digitalisierung
  • Pflege- und Gesundheitsberufe
  • Gesundheit ohne Grenzen: politische Aufgaben
  • Nachhaltigkeit

Bereits am 27. November 2024 startet der DGIV-Bundeskongress mit dem traditionellemn “DGIV-Bootcamp” für Young Professionals und Studierende, das zum vierten Mal stattfindet. Hier werden Thesen zum Thema “Generationsgerechtes Gesundheitssystem” erarbeitet, die auch in die Diskussionen des Hauptkongresstages einfließen werden.

 „Mit dem DGIV-Bootcamp haben wir ein extrem erfolgreiches Format für den Nachwuchs etablieren können, von dem immer wieder wichtige Impulse für unseren Kongress und weit darüber hinaus ausgehen“, betont Dr. Albrecht Kloepfer, Geschäftsführendes DGIV-Vorstandsmitglied

Interessierte können sich für den Kongress über die folgende Webseite anmelden: https://dgiv.org/veranstaltung/21-dgiv-bundeskongress/

 

DGIV e.V.          

c/o iX – Institut für Gesundheitssystem-Entwicklung

Dr. Albrecht Kloepfer, Wartburgstraße 11, 10823 Berlin

Tel: 030 – 44 72 70 80, Mobil: 0178 784 41 92

dr.kloepfer@dgiv.org

www.dgiv.org

DGIV trauert um Professor Herbert Rebscher | Vorsitzender Prof. Eckhard Nagel: „Gerade jetzt wäre er wichtig gewesen!“

(Berlin) – Mit Bestürzung hat der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) vom plötzlichen und unerwarteten Tod des langjährigen Vorstands der DAK-Gesundheit, Prof. Dr. h.c. Herbert Rebscher, Kenntnis genommen. „Mit Herrn Prof. Rebscher verliert die Integrierte Versorgung insgesamt und die DGIV im Besonderen einen langjährigen Freund und Mitstreiter mit fundamentalen Sachkenntnissen zum deutschen Gesundheitssystem“, so der DGIV-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel. Gerade in einer Zeit, in der die Grenze zwischen ambulanter und stationärer Versorgung neu justiert wird, wären der kundige Rat und die perspektivenreichen Systemanalysen Prof. Rebschers besonders hilfreich und erforderlich gewesen. „Wir werden die vielfältige Arbeit Prof. Rebschers und seinen unermüdlichen Einsatz zur Verbesserung der Patientenversorgung und des deutschen Gesundheitssystems insgesamt ein ehrendes Andenken bewahren“, so der DGIV-Vorstandsvorsitzende.