Stellungnahmen
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz droht ein zentrales Instrument der Versorgungsinnovation geschwächt zu werden: der Innovationsfonds.
Die DGIV positioniert sich gemeinsam mit starken Partnern, in einer gemeinsamen Stellungnahme klar gegen die vorgesehenen Mittelkürzungen des Innovationsfonds.
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz): Stellungnahme des DNVF zu Folgen für die Versorgung und Innovationskraft.
Das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung e.V. (DNVF) begrüßt die Empfehlungen der FinanzKommission. Wir unterstützen das Ziel des Bundesministeriums für Gesundheit, mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – GKV-BStabG), das am 29.04.2026 im Kabinett beschlossen wurde, viele dieser Empfehlungen umzusetzen. Das DNVF teilt das Anliegen, eine qualitativ hochwertige und solidarische Versorgung mit Beitragssatzstabilität zu verbinden.
Der vorgelegte Gesetzentwurf ist aus Sicht des DNVF jedoch einseitig auf Finanzierungs- und Ausgabenaspekte fokussiert. Das Ziel, die Lasten der unumgänglichen Einsparungen möglichst fair auf die unterschiedlichen Akteure im Gesundheitssystem zu verteilen, wird auf diese Weise verfehlt.
Kürzungen im Gesundheitssystem – Folgen für die Versorgung
Die Vorschläge der FinanzKommission sowie des Gesetzentwurfs bedürfen, um nachhaltig zu wirken, versorgungswissenschaftlicher Expertise und Begleitung. So sind die Empfehlungen zur Streichung bestimmter Zuschläge sowie zur Begrenzung von Vergütungssteigerungen aus gesundheitsökonomischer Perspektive plausibel, lassen aber eine systematische Outcome-Orientierung und Nutzenbewertung vermissen: Es wird nahezu ausschließlich über Kosteneffekte argumentiert, ohne eine robuste Versorgungsforschungsbasis z.B. zu Infektionsraten, Rehospitalisierungen, Patient Reported Outcomes oder längerfristigen Pflegeverläufen zu berücksichtigen. Aus Sicht der Versorgungsforschung droht eine Politik der „kurzfristigen Sparlisten“, die zentrale Ziele einer qualitativ hochwertigen Versorgung – Ergebnisqualität, Bedarfsgerechtigkeit, Patient:innensicherheit und gesundheitliche Chancengleichheit nicht berücksichtigt. Die Vielzahl kleinteiliger Kürzungen und Umsteuerungen in der ambulanten und stationären Versorgung müssen engmaschig monitoriert und bzgl. ihrer Auswirkungen auf Versorgungsqualität, Patient:innensicherheit und Langzeit-Outcomes prospektiv und unabhängig evaluiert werden.
Ein solcher „Versorgungsforschungs-Standard“ ist für die anstehenden Reformen weder im Bericht der FinanzKommission noch im Gesetzentwurf erkennbar.
Daraus ergeben sich folgende Forderungen:
- 1.) Nationale Versorgungsziele und Qualitätsindikatoren sollten einen verbindlichen Referenzrahmen definieren, nach dem alle Einsparmaßnahmen systematisch hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Ergebnisqualität, gesundheitsökonomische Effizienz und Versorgungsgerechtigkeit gemessen werden.
- 2.) Strukturelle Kürzungen und Umsteuerungen sollten verpflichtend mit begleitender Versorgungsforschung verbunden werden, um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und mit Korrekturen gezielt entgegenwirken zu können.
- 3.) Duch verstärkte Digitalisierung, verbesserten Datenzugang sowie konsequentes Monitoring ließen sich erhebliche Kosten einsparen – bei gleichzeitiger Verbesserung der Versorgungssituation.
Nur eine konsequent durch Versorgungsforschung flankierte Reform wird dazu beitragen, die finanziellen Herausforderungen der GKV mittel- und langfristig zu bewältigen und zugleich ein patient:innenorientiertes, gerechtes evidenzbasiertes und lernendes Gesundheitssystem zu sichern.
Kürzungen des Innovationsfonds – Folgen für die Innovationskraft
Mit dem Innovationsfonds wurde ein Instrument eingeführt, das evidenzbasierte Entscheidungsgrundlagen dafür schafft, die gesundheitliche Versorgung in Deutschland durch Innovationen patient:innenorientierter, effektiver und wirtschaftlicher zu gestalten – explizit auch, um damit der Finanzierungskrise des Gesundheitssystems entgegenzuwirken. Der Innovationsfonds hat sich zu einem Motor für Innovationen und Digitalisierung im Gesundheitssystem entwickelt und trägt nachweislich dazu bei, die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen zu stabilisieren. Mit der dauerhaften weiteren Kürzung des Innovationsfonds ab 2027 wird dieses Instrument erheblich geschwächt – und damit seine positive Wirkung gefährdet!
Als negative Folgen sind zu erwarten:
- Innovationen wie neue Versorgungsformen und nützliche Digitalisierung werden verzögert oder gar nicht erst entwickelt bzw. nicht unter realistischen Bedingungen getestet und dadurch nicht zur Anwendungsreife gebracht.
- Die Datengrundlage für rationale gesundheits- und versorgungspolitische Entscheidungen wird deutlich geschwächt. Über-, Unter- und Fehlversorgung werden weniger gut erkannt und werden weiter zunehmen.
- Die abnehmende Innovationsfähigkeit des Gesundheitssystems wirkt sich insgesamt negativ auf die Effizienz des Gesundheitssystems aus – und gefährdet weiterhin die Beitragsstabilität.
Die Ergebnisse des Innovationsfonds leisten ebenso wie viele weitere Erkenntnisse der Versorgungsforschung einen entscheidenden Beitrag dazu, die gesundheitliche Versorgung in Deutschland evidenzbasiert weiterzuentwickeln und auf diesem Wege Über- und Fehlversorgung zu reduzieren und einer Unterversorgung entgegenzuwirken. Zahlreiche Innovationsfondsprojekte zeigen, wie durch evidenzbasierte Maßnahmen Einsparungen und bessere Patient:innenversorgung realisiert werden können.
Die Mittel für Forschung und Entwicklung waren im deutschen Gesundheitssystem im internationalen Vergleich bereits vor der Kürzung gering. Darin liegt eine der Ursachen für die unzureichende Effizienz und die besonders hohen Kosten des deutschen Gesundheitssystems. Die geplante weitere Kürzung der Forschungsmittel im Innovationsfonds wirkt in der aktuellen Finanzierungskrise fatal und steht den Zielen des GKV-BStabG konträr entgegen!
Bezüglich Details der im Gesetz enthaltenen Regelungen schließt sich das DNVF der fachlich fundierten Stellungnahme des Vorsitzenden des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vom 20.04.2026 an.
- Dauerhafte Absenkung der Finanzmittel des Innovationsfonds auf 100 Mio. € jährlich: Der Gesetzentwurf übersteigt die Einsparempfehlungen der FinanzKommission um 100 Prozent. Damit werden das Innovationspotenzial – sowie die mit Innovationen verbundenen Effizienzgewinne und Kosteneinsparungen – drastisch verringert. Ein weniger leistungsfähiges Versorgungssystem ist die Folge.
- Budgetkürzungen bei der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses von ca. 700.000 € jährlich: Die Budgetkürzung soll die Förderverfahren vereinfachen, mit dem Ziel, Verwaltungskosten einzusparen. Dies schränkt jedoch die Möglichkeiten ein, Förderverfahren adäquat zu begleiten. Die Folge ist eine Verschiebung zugunsten weniger, finanzkräftiger Antragsteller und eine strukturelle Benachteiligung kleinerer innovativer Gruppen, deren Innovationspotenziale für das Gesundheitssystem nicht mehr genutzt werden können.
- Rückführung nicht verausgabter Mittel: Die Umschichtung von Mitteln durch die vorzeitige Beendigung von nicht-erfolgversprechenden Projekten auf erfolgversprechende Projekte ist „Bestenförderung“ – und muss erhalten blieben.
Die Gesamtzahl der Förderanträge im Jahr 2025 im Bereich „Neue Versorgungsformen“ von 169 (beantragtes Fördervolumen 293,3 Mio. Euro) und im Bereich „Versorgungsforschung“ von 296 (beantragtes Fördervolumen 368,8 Mio. Euro) zeigt eindrucksvoll, dass die Versorgungsforschung sowohl qualitativ als auch quantitativ in der Lage ist, mindestens im Volumen der bisherigen Förderung Forschungsprojekte mit hohem Innovationspotenzial zu entwickeln und umzusetzen. Aktuell befinden sich 90 Projekte im Bereich „Neue Versorgungsformen“ sowie 161 Projekte im Bereich „Versorgungsforschung“ in Förderung. Mit der geplanten Absenkung des Fördervolumens auf 17,5 Mio. Euro (ohne Medizinische Leitlinien) im Bereich Versorgungsforschung wird nur noch ein Bruchteil in die Förderung gelangen können. Der Innovationsfonds darf nicht weiter geschwächt werden! Im Gegenteil muss seine f inanzielle Basis gestärkt und erweitert werden und die Förderung gleichzeitig noch konsequenter auf den Transfer erfolgreicher Modelle in die Regelversorgung ausgerichtet werden. Versorgungsforschung trägt zu einer Konsolidierung der GKV-Finanzen durch Effizienzgewinne bei!
Der Gesetzentwurf baut nur zum Teil auf den Ergebnissen der FinanzKommission auf. In der vorliegenden Form ist er lediglich eine Sammlung von kurzfristigen Einsparungen, und wird weder dem Ziel einer langfristigen Beitragsstabilisierung noch dem Ziel einer am Patient:innennutzen orientierten Versorgung gerecht. Mit der massiven Kürzung des Innovationsfonds wird ausgerechnet das Instrument geschwächt, das durch Innovationen dazu beiträgt, eine Stabilisierung der Beitragssätze zu ermöglichen.
Daher ruft das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung gemeinsam mit den mitunterzeichnenden Akteuren dazu auf, den vorliegenden Gesetzentwurf durch stärkere Einbeziehung der Kompetenzen und der Expertise der Versorgungsforschung zu verbessern.
DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft) sagt Sommerempfang ab: „Es gibt keinen Grund zum Feiern“
Der traditionelle Sommerempfang der Deutschen Krankenhausgesellschaft findet in diesem Jahr nicht statt. Diese Entscheidung haben wir sehr bewusst getroffen. Denn es gibt derzeit keinen Anlass für unbeschwerte Begegnungen oder festliche Abende. – Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.
Der Sommerempfang der DKG hat sich in den vergangenen Jahren zu einem festen Termin im politischen Berlin entwickelt. In offener Atmosphäre kamen Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Selbstverwaltung und Gesundheitswesen zusammen. Der Austausch stand im Mittelpunkt – gerade auch in schwierigen Zeiten. Doch die aktuelle Lage der Krankenhäuser überschattet inzwischen alles.
Mit dem GKV-Spargesetz hat die Bundesregierung den Krankenhäusern milliardenschwere Kürzungen auferlegt. Für viele Kliniken verschärft sich damit eine wirtschaftliche Situation, die bereits heute existenzbedrohend ist. Kaum ein Krankenhaus arbeitet noch kostendeckend. Zahlreiche Einrichtungen sind auf Zuschüsse ihrer Träger angewiesen, Investitionen werden verschoben, dringend benötigte Modernisierungen gestoppt. Selbst die Finanzierung tariflicher Lohnsteigerungen für die Beschäftigten ist nicht gesichert. In manchen Häusern stehen inzwischen sogar Stellenabbau und Leistungseinschränkungen im Raum.
In einer solchen Situation wäre ein Sommerempfang das falsche Signal. Die DKG finanziert sich aus Beiträgen der Krankenhäuser – und damit letztlich aus den Mitteln der gesetzlich Versicherten. Es wäre weder unseren Mitgliedern noch den Beschäftigten in den Kliniken vermittelbar, gleichzeitig zu Einsparungen gezwungen zu werden und dennoch zu einem festlichen Empfang einzuladen.
Das GKV-Spargesetz hat jede Feierlaune in den Krankenhäusern beendet. Nach aktuellen Prognosen wird in den kommenden Jahren die Hälfte der Kliniken stark insolvenzgefährdet sein. Die Kürzungen treffen insbesondere die stationäre Versorgung und belasten damit nicht nur die Kliniken, sondern auch die Patientinnen und Patienten unmittelbar. Statt nachhaltiger Strukturreformen und echter Effizienzsteigerungen setzt die Bundesregierung vor allem auf pauschale Kürzungen. Damit werden notwendige Reformen vertagt und die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung einseitig zulasten der Krankenhäuser gelöst.
Die kommenden Monate werden deshalb von Protesten, öffentlichen Aktionen und intensiven politischen Gesprächen geprägt sein. Wir appellieren insbesondere an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, sich für Korrekturen am Gesetz einzusetzen – im Interesse einer sicheren und flächendeckenden Versorgung in ihren Wahlkreisen.
Wenn die Politik wieder verlässliche Rahmenbedingungen schafft und die Krankenhäuser eine echte Perspektive erhalten, wird es auch wieder Raum für Begegnung, Austausch und Zuversicht geben. Dann wird die DKG auch wieder einen Sommerempfang veranstalten können – und einen Anlass haben, gemeinsam zu feiern.
BVASK Pressemitteilung | Patientenversorgung
Pressemitteilung: DGIV kritisiert Kürzung des Innovationsfonds im Entwurf zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz
„Jetzt das einzige Innovationsinstrument der GKV zu beschneiden, ist ein Fehler“
DGIV kritisiert Kürzung des Innovationsfonds im Entwurf zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e. V. (DGIV) kritisiert die Kürzung der Mittel zum Innovationsfonds im Referentenentwurf zum GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz. „Wir erkennen die Not des Gesetzgebers, kurzfristig für eine Stabilität der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung sorgen zu müssen“, so der DGIV-Vorstandsvorsitzende, Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel, „trotzdem ist es aus unserer Sicht ein Fehler, ausgerechnet die Mittel des Innovationsfonds weiter zu beschneiden.“ Mit nun 100 Mio. Euro wende damit das deutsche Gesundheitssystem nur noch 0,03 Prozent seines Gesamtetats für Erforschung und Weiterentwicklung seiner Strukturen auf. „Man stelle sich vor, ein Unternehmen würde nahezu nichts in seinen F&E-Etat einstellen – der gesamte Unternehmensvorstand könnte dann bei der nächsten Hauptversammlung seinen Hut nehmen“, so die Analogie Nagels.
Richtig sei, dass der Innovationsfonds nach wie vor Schwierigkeiten habe, positiv evaluierte Projekte dann tatsächlich in die Regelversorgung zu überführen. „Der eigentliche Skandal ist also nicht nur die jetzt geplante Kürzung der Mittel, sondern die Tatsache, dass viel gute und gut bewertete Projekte auch mehrere Jahre nach ihrer positiven Evaluierung noch immer in den Schubladen des Innofonds-Archivs schlummern. Die Menschen, die sich mit viel Einsatz dem Aufbau neuer Strukturansätze in der Versorgung zugewandt haben, mussten sich zwischenzeitlich längst anderen Projekten zuwenden oder verbrennen weiter ihre innovativen Potentiale in den inflexiblen Strukturen der Regelversorgung“. Dazu gehörten auch viele Mitglieder der DGIV, so der Verbandsvorsitzende.
Völlig unverständlich sei die jetzt getroffene Entscheidung des Gesetzgebers und der ihr zugrunde liegende Vorschlag der GKV FinanzKommission vor dem Hintergrund, dass die Kommission ja explizit den Auftrag habe, in einem zweiten Gutachten im Herbst Vorschläge für eine Effizienzsteigerung der GKV-Strukturen zu entwickeln. „Das einzige Instrument, dass den Versorgungsakteuren gegeben wurde, um aus ihrer praktischen Versorgungserfahrung Verbesserungskonzepte für die strukturelle Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems zu entwickeln, wird ihnen jetzt wieder aus der Hand genommen“, analysiert Prof. Nagel, der zugleich auf die Signalwirkung für die innovativen Potentiale aufmerksam macht: „Das ist wirklich bitter und – neben einer weiterhin überbordenden Kontrollbürokratie – ein neuerlicher massiver Dämpfer für die an sich hohe intrinsische Motivation der Versorgungsprofis, unser Gesundheitssystem patientenorientierter und effizienter zu gestalten.“
Ein ganz anderer Ansatz wäre stattdessen notwendig gewesen, so die Überzeugung des DGIV-Vorsitzenden: „Ich hätte unter den kurzfristigen Sparvorgaben des ersten Gutachtens der FinanzKommission den Innovationsfonds gar nicht angefasst, sondern ihn vielmehr im zweiten Gutachten, das ja explizit die Systemstrukturen in den Fokus nehmen soll, umso genauer beleuchtet, um endlich suffizient die Frage zu klären, warum buchstäblich Dutzende gut evaluierter Projekte mit einem Aufwand von hunderten Millionen von Euro noch immer in genau jenen Systemstrukturen zerrieben werden, die sich eigentlich um ihre rasche und erfolgreiche Implementierung kümmern sollten“, so Nagels Forderung. Aufgabe der in zwei Schritten beauftragten Kommission hätte also sein müssen, nicht im ersten Teil den Innovationsfonds mit der Sense zu beschneiden, sondern ihm vielmehr im zweiten Kommissionsgutachten zu einem echten Durchbruch zu verhelfen. „Einmal mehr zerreiben wir aber jetzt in altem Obrigkeitsdenken die Erkenntnisse und den intrinsischen Willen der Akteure für eine wirkungsvolle Systemerneuerung“, so das bittere Resümee des DGIV-Vorsitzenden.
DGIV e.V.
Pressemitteilung: DGIV nimmt Stellung zu den Vorschlägen der GKV FinanzKommission
„Die echten Reserven liegen zwischen den Sektoren und in der Prävention“
Nach eingehender Analyse hat die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e. V. (DGIV) sich zum ersten ausführlichen Teil der Reformvorschläge der GKV FinanzKommission geäußert. „Die detaillierte Arbeit der Kommissionsmitglieder ist in jedem Fall anzuerkennen und zu loben“, so der DGIV-Vor- standsvorsitzende, Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel. Es sei bewundernswert, mit welcher Akribie die Kommission gewissermaßen jeden Stein im aktuellen Versorgungsgeschehen umgedreht und auf seine aktuelle Systemeffizi- enz hin beleuchtet habe. Dass dabei der Arbeitsauftrag des Ministeriums ausdrücklich auf schnelle Umsetzbarkeit der einzelnen vorgeschlagenen Schritte fokussiere, sei aber gleichzeitig auch das größte Defizit der jetzt umfäng- lich vorgelegten Vorschläge: „Mit dem Ansatz der kurzfristigen Umsetzbarkeit lassen sich grundlegende System- reserven, die in der Verknüpfung und in der integrierten Zusammenschau der einzelnen Versorgungsbereiche lie- gen, nicht heben“, so die Kritik Nagels.
Zwar sei beeindruckend, was die Kommission allein in der isolierten Betrachtung der jeweiligen Versorgungsbe- reiche und Kostenblöcke bereits zusammengetragen habe, eine grundsätzlich bessere und effizientere Versorgung lasse sich jedoch aus dieser „Controller-Perspektive“ nicht gewinnen. „Ich sehe das Dilemma der Kommissions- mitglieder, hätte mir aber vom Ministerium auch für diesen ersten Arbeitsauftrag mehr Weitsicht und mehr kre- ative Beinfreiheit in der Kommissionsarbeit gewünscht“, erläutert der DGIV-Vorstandsvorsitzende. Stattdessen werde der Bedarf für echte Strukturreformen immer dramatischer. „Wir zerreiben unsere finanziellen Mittel in erster Linie nicht innerhalb der einzelnen Versorgungsbereiche, sondern zwischen den Sektoren. Daher sehen wir auch die erneute Absenkung der Zuweisungen an den Innovationsfonds ganz besonders kritisch“, so Nagel, der in diesem Zusammenhang auf die grundsätzlich neuen Versorgungsansätze der DGIV und ihrer Mitglieder verwies.
Als problematisch und unnötig kurzsichtig bewertet der DGIV-Vorsitzende auch die Überlegungen der Kommission zur Prävention: „Die Erhebung von zusätzlichen Steuern auf Tabak, Alkohol und zuckerhaltige Getränke ist zu- nächst einmal noch keine kreative Präventionsidee, sondern in erster Linie schnelles Geld für den GKV-Reparatur- betrieb“, argumentiert der Transplantationsmediziner. „Ich hätte mir gewünscht, dass sich die Kommission in die- sem Punkt mehr Zeit gelassen hätte, um ein wirklich umfassendes, integriert gedachtes und grundsätzliches Prä- ventionspaket zu schnüren“, so der DGIV-Vorsitzende.
Allerdings liege die Hauptverantwortung für die finanziell kritische Situation der Gesetzlichen Krankenversiche- rung noch immer bei der Politik und ließe sich tatsächlich rasch korrigieren: „Die auskömmliche Finanzierung der Bürgergeld- bzw. Grundsicherungsbezieher bleibt nach wie vor eine Verantwortung der gegenwärtigen Regie- rungskoalition, und ich freue mich, dass auch die Kommission diese politische Verantwortung einmal mehr deut- lich beim Namen nennt“, so Nagel. „Es muss ein Ende haben, dass hier staatliche Aufgaben auf die Solidargemein- schaft abgewälzt werden, dann hätten wir auch Luft für längerfristige Reformperspektiven!“ Insgesamt jedoch habe die FinanzKommission mit ihrem ersten Aufschlag in jedem Fall den Beginn einer umfassenden Reformdis- kussion eingeleitet, die jetzt schnellstens und mit weiterführenden Strukturreformen vorangetrieben werden müsse. „Der Anfang ist gemacht“, so Nagel. Die DGIV und ihre Mitglieder stünden jederzeit bereit, um hier aus ihrer mehr als 20-jährigen Erfahrung für die weiteren Reformschritte praktische Hilfestellung zu geben.
Stellungnahme des Deutschen Netzwerks Versorgungsforschung e.V. (DNVF) zu den Kürzungen des Innovationsfonds um 50 Prozent für das Jahr 2026
Um die Beitragssätze für die gesetzliche Krankenversicherung für das Jahr 2026 zu stabilisieren, sollen ca. zwei Milliarden Euro eingespart werden. Das betrifft auch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dessen Fördersumme in 2026 von 200 auf 100 Millionen Euro halbiert werden soll.
Mit dem Innovationsfonds wurde ein Instrument eingeführt, um evidenzbasierte Entscheidungsgrundlagen dafür zu schaffen, die gesundheitliche Versorgung in Deutschland patient:innenorientierter, effektiver und wirtschaftlicher zu gestalten und damit der Finanzierungskrise des Gesundheitssystems entgegenzuwirken. Der Innovationsfonds hat sich zu einem Motor für Innovationen und Digitalisierung im Gesundheitssystem entwickelt und kann dadurch dazu beitragen, die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen zu stabilisieren. Mit der Halbierung des Innovationsfonds für 2026 wird dieses Instrument erheblich geschwächt – und damit seine positive Wirkung gefährdet.
Eine über das Jahr 2026 hinausgehende Kürzung des Innovationsfonds hätte dramatische Folgen für die Innovations- und Leistungsfähigkeit der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland:
- – Innovationen wie neue Versorgungsformen und nützliche Digitalisierung würden verzögert oder gar nicht erst entwickelt bzw. unter realistischen Bedingungen getestet werden.
- – Die Datengrundlage für evidenzbasierte gesundheits- und versorgungspolitische Entscheidungen würde deutlich geschwächt werden. Über-, Unter- und Fehlversorgung könnten weniger gut erkannt werden und würden weiter zunehmen.
- – Die Entwicklung und Umsetzung von evidenzbasierten Leitlinien würde verzögert oder abgebrochen werden. Dies hätte negative Folgen für die Versorgungsqualität und Patientensicherheit. Gesundheitliche Komplikationen würden zunehmen und entsprechende Folgekosten verursachen.Vor diesem Hintergrund wirkt die Kürzung des Innovationsfonds dem angestrebten Ziel der Beitragsstabilisierung entgegen.Das DNVF setzt sich dafür ein, den Innovationsfonds ab 2027 konsequent zu stärken, durch:
- – Verpflichtung der beteiligten Kostenträger, geförderte Projekte bei Nachweis positiver Effekte und kosteneffizienter Wirkung auf die Versorgungssituation sowie einer Empfehlung durch den Innovationsausschuss zeitnah in die Regelversorgung zu bringen (z.B. im Rahmen von Selektivverträgen),
- – Einführung „regionaler Kollektivverträge“ durch Kontrahierungsgebot ab einem bestimmten Anteil von Versicherten,
- – Stärkung der Transfer- und Innovationsexpertise in allen Phasen der Projektentwicklung (z.B. durch Einbeziehung einer professionellen Transferbegleitung) sowie der Kompetenz zur zielgruppengerechten Aufbereitung der Projektergebnisse,
- – konsequente Abschaffung von Versorgungsmaßnahmen, für deren Wirksamkeit keine evidente Datengrundlage vorliegt (De-Implementierung).
Der Innovationsfonds – ebenso wie weitere Erkenntnisse der Versorgungsforschung – leisten einen entscheidenden Beitrag dazu, die gesundheitliche Versorgung in Deutschland evidenzbasiert weiterzuentwickeln und auf diesem Wege Über- und Fehlversorgung zu reduzieren und im gleichen Maße Unterversorgung entgegenzuwirken. Zahlreiche Projekte und Studien der Versorgungsforschung – z.T. finanziert mit Mitteln des Innovationsfonds – zeigen, dass Einsparungen und bessere Patient:innenversorgung durch evidenzbasierte Maßnahmen realisiert werden können. Die Mittel für Forschung und Entwicklung sind im deutschen Gesundheitssystem im internationalen Vergleich bereits vor der Kürzung gering. Darin liegt eine der Ursachen für die vergleichsweise niedrige Effizienz und die hohen Kosten des deutschen Gesundheitssystems im Vergleich zu den Nachbarländern. Die Halbierung der Forschungsmittel in der aktuellen Finanzkrise ist daher fatal und muss auf das Jahr 2026 beschränkt bleiben!
Daher ruft das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung gemeinsam mit den mitunterzeichnenden Akteuren dazu auf, die Kürzung des Innovationsfonds auf das Jahr 2026 zu begrenzen. Ab 2027 muss die volle Fördersumme wieder zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig muss der Innovationsfonds hinsichtlich der Anforderungen an Effektivität, Kosteneffizienz, Umsetzung sowie Patient:innenorientierung weiterentwickelt werden!
Das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung sowie seine zahlreichen institutionellen Mitglieder und Fachgesellschaften sind bereit, hier ihre Verantwortung wahrzunehmen und mit ihrer Expertise, ihren wissenschaftlichen und methodischen Kompetenzen sowie ihren Erfahrungen weiterhin zum Erfolg des Innovationsfonds beizutragen.
Stellungnahme DNVP zum Innovationsfonds
Stellungnahme der DGIV zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG)
Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) nimmt zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz– GVSG) wie folgt Stellung:
Die Intention hinter dem GVSG ist aus Sicht der DGIV grundsätzlich positiv zu bewerten. Jedoch wurde der Referentenentwurf im Vergleich zum Kabinettsentwurf stark abgeschwächt, weshalb Kritik unvermeidlich ist. Viele zentrale Aspekte, die ursprünglich als innovative Versorgungskonzepte vorgesehen waren und im Koalitionsvertrag als Prioritäten galten, sind entfallen. Besonders bedauerlich ist das Streichen zukunftsweisender Ansätze wie der Gesundheitsregionen, primären Versorgungszentren und Gesundheitskioske.
Dennoch ist der anfängliche Mut der Gesetzgeber zu betonen, diese Konzepte zunächst in den Referentenentwurf aufzunehmen. Die ursprüngliche Idee einer intersektoralen Versorgung, die in früheren Entwürfen des GVSG enthalten war, wäre wegweisend gewesen. Sie hätte das Gesundheitssystem nicht nur langfristig kostengünstiger, sondern insbesondere angesichts des zunehmenden Ressourcenmangels effizienter gemacht. Nun lässt sich der Begriff „sektorenübergreifend“ nur noch ein einziges Mal im gesamten Entwurf finden. Die Streichung dieser Elemente stellt einen Rückschritt dar und wird von der DGIV als verpasste Chance angesehen. Wir fordern den Gesetzgeber auf, die gestrichenen Punkte zu überdenken und diese wieder in den Entwurf aufzunehmen.
Stellungnahme der DGIV zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz)
Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) nimmt zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz) wie folgt Stellung:
Die Klarstellung des Sicherstellungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 75 SGB V und die Einführung von integrierten Notfallzentren nach §123 ff. SGB V mit einem gemeinsamen Tresen in der organisatorischen Verantwortung der Krankenhäuser ist ein überfälliger und wichtiger Schritt, der von der DGIV sehr begrüßt wird. Die Notwendigkeit einer Ersteinschätzung zur bedarfsgerechten Steuerung der Patienten ist inzwischen bei allen Beteiligten Konsens. Auch die Einbindung und technische Anbindung von Kooperationspraxen außerhalbder Öffnungszeiten der Notfallpraxen nach §123a Absatz 2 SGB V kann einen wertvollen Beitrag zu einer besseren Patientensteuerung in der Notfallversorgung leisten. Der Gesetzgeber macht mit diesem Entwurf einen deutlichen Schritt zu einer stärker integrierten Versorgung. Allerdings bleiben in den aktuellen Reformvorschlägen wesentliche Elemente in der gesamten Notfallversorgungskette thematisch unberücksichtigt. Zudem werden die mitunter massiven „Unstrukturen“ in den Versorgungsprozessen so gut wie gar nicht kritisch hinterfragt, obwohl in den hier liegenden Effizienzreserven die große Chance für zeitnah umsetzbare und nachhaltige Lösungen liegt.
Stellungnahme der DGIV zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
Kritische Analyse und Forderungen für eine echte sektorenübergreifende Versorgung
Am 17.06.2024 wurde der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) zugeleitet. Die DGIV nimmt zu diesem Entwurf wie folgt Stellung:
Die DGIV begrüßt grundsätzlich die Intention des Gesetzgebers, die Sektorengrenzen im deutschen Gesundheitswesen zu überwinden. Der vorliegende Entwurf KHVVG verfehlt jedoch nach Ansicht der DGIV dieses Ziel in wesentlichen Punkten. Wenn das deutsche Gesundheitswesen nicht in medizinisch und wirtschaftlich überholten Versorgungsstrukturen verharren soll, muss konsequent an innovativen sektoren- und fächerübergreifenden Versorgungslösungen gearbeitet werden, in denen gleiche Zugangs-, Abrechnungs- und Leistungsvoraussetzungen für alle zugelassenen und qualifizierten Leistungserbringer eingerichtet und gewährleistet werden. Obwohl das Gesetz die Notwendigkeit dieser Veränderungen erkennt, werden jedoch nach wie vor weitgehend bestehende Strukturen gefördert, ohne dass ein erkennbarer Paradigmenwechsel stattfindet. Die Umsetzung von Versorgungsstrukturen nach den Prinzipien der Integrierten Versorgung erfordert dagegen einen Perspektivenwechsel, der sich in diesem Gesetz nicht erkennen lässt. Die diversen Akteure des Gesundheitswesens müssen gemeinsam betrachtet werden, da sie auch in der Versorgungsrealität nicht getrennt werden können.
Es fehlen klare Regelungen und Verpflichtungen für Krankenhäuser, integrierte Versorgungsansätze tatsächlich zu implementieren und voranzutreiben. Unter anderem wird der Ausbau der digitalen Infrastruktur und eine stärkere Nutzung der Telemedizin angesprochen, allerdings ohne konkrete Pläne für deren Umsetzung und Finanzierung. Ebenfalls finden die nicht-ärztlichen Heilberufe, die eine wichtige Rolle in der Gesundheitsversorgung erfüllen, erneut kaum Beachtung. Das Gesetz erkennt an, dass die Potenziale einer sektorenübergreifende Krankenhausversorgung in der Vergangenheit vielfach ungenutzt blieben. Obwohl das Gesetz die Absicht bekundet, diese Potenziale zukünftig besser nutzen zu wollen, kritisiert die DGIV, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichend ambitioniert sind, um einen Wandel im Sinne der integrierten Versorgung herbeizuführen. […]
DGIV Stellungnahme zur GPVG-Anhörung am 16.11.2020
Nachtrag zur DGIV-Stellungnahme vom 26. 8. 2020 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über ein Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG)
Zur Novelle des § 140a SGB V:
In einer ersten Stellungnahme hat die DGIV am 26. August 2020 den Referentenentwurf des BMG vom 06.08.2020 kommentiert. Angemerkt wurde, dass trotz einiger wichtiger Entwick- lungsschritte und technischer Korrekturen im Detail der Entwurf der Umsetzung des Prinzips der Integrierten Versorgung im deutschen Gesundheitswesen noch nicht die notwendigen Im- pulse zu verleihen vermag. Vor allem fehlt ein grundsätzlicher Wechsel hin zum Ansatz integrierter Versorgungskonzepte als Regelversorgung.
Die damalige Einschätzung wird mit der vorliegenden Stellungnahme bekräftigt. Im Hinblick auf ihre besondere Relevanz sollen folgende Aspekte jedoch nochmals besonders betont werden.
Explizit positiv bewertet die DGIV:
- Erweiterung auf nichtärztliche Heilberufe; dies ist eine notwendige Anerkennung ihrerRelevanz für integrierte Versorgungsansätze.
- Erweiterung auf andere Sozialversicherungsträger; auch hier erfolgt eine dringend an- gezeigte Annäherung an die Versorgungsbedarfe insbesondere vulnerabler Bevölkerungs- und Patientengruppen.
- Exit-Option für erfolgreiche, aber auslaufende Projekte des Innnovationsfonds; zwar wird hiermit keine Lösung des grundlegenden Problems erreicht, die Fortführung erfolgreicher Projekte kann hierdurch jedoch zumindest mittelfristig sichergestellt werden.
- Streichung der 4-Jahresfrist zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit; diese hat sich in der Vergangenheit häufig als Hemmschuh erwiesen und eigentlich vielversprechende Projekte verhindert.
- Klarstellungen wie zur Option der regionalen Begrenzung und der Möglichkeit der Krankenkassen sich für Beratungs-, Koordinierungs- und Managementleistungen Dritter bedienen zu dürfen; dies entspricht praktischen Erfordernissen, welche die Umsetzung insb. auch strukturverändernder intersektoraler Versorgungsinnovationen in ei- ner Region erleichtern.
Kritisch sind folgende Punkte zu bemerken:
- Bei der Erweiterung auf nichtärztliche Heilberufe wird halbherzig agiert; es wäre wünschenswert, den Vertragspartnern hier größere Freiheitsgrade bei Entscheidungen zur Leistungserbringung einzuräumen.
- Nach wie vor gibt es keine regelhafte Überführung von erfolgreichen Innovationsfonds-Projekten in die Regelversorgung; zwar wird der Abbruch erfolgreicher Projekte vermieden, das grundlegende Problem des fehlenden Transfers in die Regelversorgung wird jedoch nicht gelöst; es besteht die Gefahr, dass nach Abwendung der akuten Ge- fahr der Handlungsdruck, eine echte Lösung zu finden, weiter abnimmt.
- Regionale Modelle der integrierten Versorgung mit Veränderung der Versorgungsstrukturen erfordern i.d.R. Beteiligung (nahezu) aller in der Region vertretenen Kassen. Der- artige regionale „Kollektivverträge“ werden weiterhin explizit ausgeschlossen, was eine große Hürde für strukturverändernde Maßnahmen darstellt; der wettbewerbliche Charakter der Verträge nach §140a SGB V steht dabei in einem Spannungsverhältnis zum Anspruch auch weitreichende integrierte Versorgung substantiell zu fördern. Eine Offenheit für zumindest regionale kollektive Lösungen würde dem Wettbewerbsgedanken nicht grundsätzlich entgegenstehen, da auch weiterhin Selektivverträge mit einzelnen Kassen geschlossen werden können. Vielmehr würde es dem Wettbewerbsgedanken Rechnung tragen, wenn sich besonders erfolgreiche Innovationen auf diesem Wege durchsetzen können. Beim aktuellen Vorschlag bleiben weiterhin große Hindernisse für Modelle wie Primärversorgungszentren, Intersektorale Gesundheitszentren etc. beste- hen.
Abgesehen davon, dass einige zentrale Hürden bestehen bleiben, steht vor allem zu befürchten, dass man sich in einzelnen Details verliert – so hilfreich und notwendig deren Überwindung ist – und darüber der weite Blick für den sich immer deutlicher zeigenden Bedarf an sektorenübergreifenden Versorgungsansätzen (vor allem zur Behandlung und Linderung chronischer Erkrankungen) verloren geht. Bei aller Wertschätzung der positiven Aspekte betont die DGIV an dieser Stelle nochmals den unverändert hohen Handlungsbedarf, zu grundlegenden Lösungen zu gelangen.
