Teaser: “ Die Reform zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze sieht auch Kürzungen beim Innovationsfonds vor. Diese gefährden die Innovationskraft des Gesundheitssystems und stehen den Zielen einer nachhaltigen, patientenorientierten Versorgung entgegen.
Im Zuge der steigenden Kosten im Gesundheitssystem initiierte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Erstellung des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die beauftragte FinanzKommission Gesundheit hat im Vorfeld Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung erarbeitet, die bereits ab 2027 wirksamen Einfluss auf die Kostenregulierung haben sollen. Die Verteilung der Belastung beim Einsparvolumen soll laut Kommission wie folgt aufgeteilt werden: 45 Prozent Leistungserbringende / Hersteller, 30 Prozent versicherungsfremde Leistungen / Bund, 11 Prozent Beitragseinnahmen, 10 Prozent Patienten und 4 Prozent Konsumsteuern.
Bis 2030 wird prognostiziert, dass die Ausgaben deutlich schneller als die Einnahmen steigen. Damit die durchschnittlichen Zusatzbeitragssätze auf dem gegenwärtigen durchschnittlichen Niveau von 2,9 Prozent stabil bleiben, muss die Deckungslücke zwischen Ausgaben und Einnahmen geschlossen werden. Die Folgen wären andernfalls weitere Erhöhungen der Beitragssätze und Belastungen der Beitragszahlenden. Der derzeitige Ausgabenanstieg hängt mit unterschiedlichen Aspekten wie dem demografischen Wandel, dem medizinisch-technischen Fortschritt, den getrennten Versorgungssektoren, den unterschiedlichen Vergütungslogiken, der Digitalisierung und den systemimmanenten Ineffizienzen zusammen.“
