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„Das PNOG ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung“

DGIV-Vizevorsitzende Corinna Beutel zur 1. Lesung des Pflegeneuordnungsgesetzes

Berlin – Anlässlich der Ersten Lesung des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) hat sich die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) weitgehend zustimmend zu den dort geplanten Maßnahmen positioniert. „Positiv ist, dass das Pflegeneuordnungsgesetz den Blick auf die Lebensrealität pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen richtet. Vereinfachte Leistungsstrukturen, Pflegebegleitung sowie die Stärkung präventiver und rehabilitativer Ansätze können dazu beitragen, Selbstständigkeit länger zu erhalten und Versorgung besser zu koordinieren“, erklärt Corinna Beutel, stellvertretende DGIV-Vorstandsvorsitzende.

Es sei daher absolut sinnvoll, dass die vorgesehen Leistungsbudgets in der ambulanten Versorgung bestehende Einzelleistungen zusammenfassen und damit eine einfachere Leistungsinanspruchnahme ermöglichen. In Verbindung mit der pflegerischen Überbrückungsversorgung werde auf diese Weise ein zusätzlicher Leistungsbaustein geschaffen. „In Gesamtbetrachtung orientieren sich die Leistungen der ambulanten Versorgung aus unserer Sicht am individuellen Unterstützungsbedarf sowie an der jeweiligen Versorgungssituation der pflegebedürftigen Person“, so die Analyse Corinna Beutels. „Das ist anzuerkennen!“

Gleichzeitig löse das Gesetz die grundlegenden Finanzierungsfragen der Pflegeversicherung jedoch nach wie vor nicht. „Es bleibt entscheidend, dass in zukünftigen Reformen sektorenübergreifend gedacht wird und aus dieser Sicht Versorgungsprozesse dann konsequent am Bedarf der Menschen ausgerichtet werden“, so die DGIV-Vizevorsitzende. Das so genannte Pflegeneuordnungsgesetz sei damit leider noch nicht bei der Botschaft angekommen, den sein Name verspricht.

Dennoch setze das PNOG wichtige Impulse für eine stärkere Vernetzung von Pflege, Prävention, Rehabilitation und gesundheitlicher Versorgung. Das eröffne die Chance, bestehende Angebote besser zu vernetzen, Pflegebedürftigkeit möglichst zu vermeiden oder hinauszuzögern und die Selbstständigkeit der Betroffenen länger zu erhalten. Besonders zu begrüßen ist, dass die Umsetzung innovativer Versorgungskonzepte in den Pflegeeinrichtungen erleichtert werden soll. Aus Sicht der DGIV ist das ein wichtiges Signal, die pflegerische Versorgung für die Betroffenen zu stärken und das Pflegepersonal zu entlasten. Entscheidend wird nun sein, die neuen Möglichkeiten praxisnah auszugestalten.

„Gute Pflege entsteht nicht an den Grenzen einzelner Leistungsbereiche. Sie entsteht dort, wo Pflege, Medizin, Prävention, Rehabilitation und soziale Unterstützung nahtlos zusammenspielen. Das Pflegeneuordnungsgesetz eröffnet hierfür Ansatzpunkte. Die eigentliche Aufgabe beginnt aber jetzt: Versorgung konsequent aus Sicht der Betroffenen zu gestalten und nicht entlang von Zuständigkeiten oder Sektorengrenzen“, so das Resümee Corinna Beutels im Namen des DGIV-Vorstandes.

https://www.gesundheit-adhoc.de/dgiv-vizevorsitzende-corinna-beutel-zur-1-lesung-des-pflegeneuordnungsgesetzes/