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„Neue Möglichkeiten für innovative Versorgungsformen durch das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)“

17. Juli 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) soll noch in diesem Sommer verabschiedet werden.

Der vorliegende Kabinettsentwurf ist bereits Gegenstand vielfältiger Stellungnahmen und Diskussionen. Für integrierende Versorgungsformen verspricht man sich von dieser Gesundheitsreform besonders viele Verbesserungen. Das ist auch notwendig, denn nach Jahren einer gewissen Stagnation sind gerade hier Weiterentwicklungen der Rahmenbedingungen dringend erforderlich. Entsprechend hoch sind die Erwartungen.

Werden sektorenübergreifende Kooperationen – allen voran die Integrierte Versorgung – neuen Anschub erhalten? Gibt es neue Optionen für individuellere Gestaltungen zwischen Krankenkassen und ausgewählten, auch einzelnen, Leistungserbringern in der besonderen Versorgung? Was verbirgt sich hinter den neuen „besonderen ambulanten ärztlichen Versorgungsaufträgen“ – alter Wein in neuen Schläuchen oder freiere Bedingungen für neue selektive Gestaltungen entsprechend den gegebenen regionalen Bedingungen?

Was bringt uns der neue Innovationsfonds zur Förderung innovativer integrierender Versorgungsformen und der Versorgungsforschung? Werden hier nur Selektivversorgungsformen gefördert oder mit welchen Versorgungsinnovationen im Rahmen der Regelversorgung kann man auf eine Zuteilung von Mitteln aus dem Fonds hoffen? Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um als Antragsteller akzeptiert zu werden? Nach welchen Prämissen wird über eine Mittelvergabe entschieden werden?

Welche Auswirkungen werden die neuen Regelungen des GKV-VSG für innovative Versorgungsformen in den Ländern haben? Ist man bei der regionalen Bedarfsplanung auf die Unterstützung neuer Angebote und Gestaltungen auf diesem Gebiet eingerichtet? Wie können Leistungserbringer und Krankenkassen ihre Versorgungsinnovationen unter den neuen Bedingungen am besten entwickeln? Werden die Krankenkassen in den nächsten Jahren ihre Selektivversorgungsprojekte maßgeblich an den Fördermöglichkeiten durch den Innovationsfonds ausrichten?

Diese und andere Fragen sollen in der Veranstaltung erörtert und diskutiert werden. Aus erster Hand können die Veranstaltungsteilnehmer die Positionen des Freistaates Sachsen, der Bundesregierung, der AOK PLUS, der sächsischen Krankenhäuser und Vertragsärzte und der Deutschen Gesellschaft für Integrierten Versorgung im Gesundheitswesen e. V. in Erfahrung bringen. Auch für die Anliegen und Fragen aus dem Teilnehmerkreis soll die Veranstaltung Gelegenheit zur Besprechung bieten.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und eine interessante Veranstaltung mit vielen neuen Aufschlüssen.

Prof. Dr. med. Stefan G. Spitzer

Vorsitzender des Vorstandes der DGIV