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Koalitionsvertrag zieht viele richtige Konsequenzen aus der aktuellen medizinischen und pflegerischen Versorgungssituation – zur Integrierten Versorgung bleiben aber auch Fragen offen

Der Koalitionsvertrag hat bereits einiges an positiver Resonanz gefunden. Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) begrüßt u. a., dass die Vertragspartner die Telematikinfrastruktur weiter ausbauen, eine elektronische Patientenakte für alle Versicherten in dieser Legislaturperiode einführen, neue Zulassungswege für digitale Anwendungen schaffen, die Interoperabilität herstellen und die digitale Sicherheit im Gesundheitswesen stärken wollen.

Zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Fächer, Disziplinen und Sektoren sucht man allerdings vergeblich nach konkreten Inhalten. „Es ist bekannt, wo im Schnittstellenbereich von ambulant und stationär die Baustellen liegen. Jetzt sieht es so aus, dass wir bis mindestens 2021 abwarten müssen, bis die gesetzlichen Rahmenbedingungen in diesem zur Steigerung von Effizienz und Effektivität im deutschen Gesundheitswesen wichtigsten Bereich verbessert werden“, meint Prof. Stefan G. Spitzer, Vorstandsvorsitzender der DGIV. Tatsächlich wurde im Koalitionsvertrag gerade die sektorenübergreifende Versorgung auf die lange Bank geschoben. Bis Ende 2019 soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe dieses Schwerpunktthema behandeln und Verbesserungsvorschläge unterbreiten.

„Es ist bedauerlich, dass sich hier die Koalitionspartner – immerhin nach einer bereits vorangegangenen Legislaturperiode als Regierungskoalition – noch nicht zur Formulierung konkreterer Vorhaben und Ziele in der Lage sehen.“, meint Spitzer, „Es ist ja nicht so, dass keine richtigen Vorschläge auf dem Tisch lägen. Was zu erreichen ist, ist eigentlich bekannt, zum Beispiel eben auch einheitliche Ordnungsrahmen in den Schnittstellenbereichen der Sektoren. Es geht aber wie immer in den letzten Jahren jetzt wieder um die Konsentierung des ,Wie‘. Hier ist man bisher zu oft gescheitert. Das Ergebnis war eine Politik der zu kleinen Schritte. Auch der Innovationsfonds wird aus heutiger Sicht wohl zu wenige versorgungsrelevante Innovationen in die Regelversorgung überführen.“.

Die DGIV setzt sich dafür ein, die Tätigkeit der Arbeitsgruppe nicht dem Selbstlauf zu überlassen. „Der Koalitionsvertrag formuliert für diese Arbeit schlagwortartige Vorgaben. Dieses Gremium braucht aber eine sehr konkret ausformulierte Aufgabenstellung mit klaren Zielvorgaben, damit die von sehr unterschiedlichen Interessenslagen begleiteten äußerst anspruchsvollen Themen in diesem Komplex nicht zerredet werden“, so Spitzer. Der Vorstand der DGIV hat sich bereits darauf verständigt, diese Arbeit sachlich, kritisch und konstruktiv zu unterstützen.

Eine mit der Einsetzung der Arbeitsgruppe verbundene Botschaft der Verhandlungspartner ist wohl so zu verstehen, dass man von den kleinen Entwicklungsschritten auf dem Gebiet der sektorenübergreifenden Versorgung wegkommen will. Dieser neue Anspruch ist richtig und wurde auch von der DGIV wiederholt geltend gemacht. Ein solches, mit viel Vorlauf geplantes umfangreiches Vorhaben baut Erwartungen auf, an denen sich eine Regierung messen lassen muss.

Keinesfalls sollte bei alldem der derzeit festzustellende Stillstand in der Weiterentwicklung integrierender Versorgungsstrukturen bis nach 2020 anhalten. Der Koalitionsvertrag formuliert, dass die Zusammenarbeit und Vernetzung im Gesundheitswesen ausgebaut und verstärkt werden müsse und die Koalitionsparteien für eine sektorenübergreifende Versorgung weitere nachhaltige Schritte einleiten wollen. Die Umsetzung dieser Aufgaben und die Lösung der bekannten Strukturprobleme müssen sofort beginnen und nicht erst in mehreren Jahren.