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Bericht zur DGIV-Klausurtagung am 4. Dezember 2020

Der neu gewählte Vorstand der DGIV hat sich am 4. Dezember 2020 zu einer vierstündigen virtuellen Klausurtagung getroffen. Nach einem kurzen Rückblick zur Entstehungsgeschichte der DGIV schloss sich ein Austausch u.a. zur Einschätzung der Lage der Integrierten Versorgung (in Deutschland) an. Anspruch der DGIV ist es, grundsätzlich alle Akteure, die an der Basis integrierte Patientenversorgung „leben“, zu vertreten. Integrierte Versorgung muss dabei als sektorenverschränkende, sektorenunabhängige Versorgung und als Versorgungsprinzip gedacht und etabliert werden. Sie geht deutlich über den ursprünglich gesetzten gesetzlichen Rahmen hinaus. Dieser erweiterte Begriff von Integrierter oder sektorenübergreifender Versorgung stellt eine Grundsatzentscheidung dar, auf deren Fundament die Arbeit der DGIV ruht. Die Umbenennung des § 140a SGB V in „Besondere Versorgung“ gibt vor diesem Hintergund nach wir vor Anlass zur Kritik. Integrierte Versorgung muss vielmehr offener, weiter und über den Sektorenbegriff hinaus gedacht werden. Integrierte Versorgung muss Versorgungsstandard in der Regelversorgung werden und darf sich nicht auf die rechtliche Ausnahmesituation der Selektivverträge beschränken. Das SGB V in seiner gegenwärtigen Form macht die Akteure im Gesundheitswesen jedoch latent zu „Gegnern“ und stellt eine deutliches Hindernis für intersektorale, interdisziplinäre und interprofessionelle Versorgungskonzepte dar. An diese Stelle müsse viele Fragen, Kampagnen und Konzept zur Integrierten Versorgung heute ansetzen.

Zur Thematik der Zusammenarbeit mit neuen Partnern oder zur Akquise neuer Mitglieder einigte man sich, dass unter anderem die Schnittmengen zwischen Digitalisierung und Integrierter Versorgung vielversprechende Themenfelder seien. Hier sei insbesondere auch der wachsende Bereich der digitalen Plattformen, die in der Gesundheitsversorgung mehr und mehr an Bedeutung gewinnen, zu nennen. Außerdem wolle man sich bemühen das Thema Pflege wieder stärker im Rahmen der DGIV zu etablieren und Mitglieder aus diesem Bereich zu gewinnen. Ferner wurde regionale Versorgung in der Fläche als weiterhin wichtig genannt, wenn man Integrierte Versorgung in der Bedarfsplanung weiterbringen wolle. Auch in diesem Themenfeld will sich die DGIV künftig einbringen und nach neuen Kooperationspartnern suchen. Beschlossen wurde, für eine Weiterentwicklung des Vereins eine interne DGIV-Mitgliederbefragung einzurichten. Diese werde in nächster Zeit durchgeführt.

Für das Wahljahr 2021 strebt der DGIV-Vorstand einen intensiven Austausch mit den verschiedenen politischen Parteien an, um sich auf dieser Grundlage gemeinsam mit den Mitgliedern für die neue Legislaturperiode und die damit einhergehenden Koalitionsverhandlungen zu positionieren. Der DGIV-Vorstand wird sich dafür in 2021 alle zwei Monate via Zoom oder in Präsenz zur kontinuierlichen Entwicklung der politischen Botschaften und des DGIV-Profis zusammenfinden. Außerdem sollen die Industriepartner und Firmenmitglieder in der DGIV wieder stärker in die Vereinsarbeit integriert werden. Darüber hinaus wurde beschlossen, Berufseinsteiger und Studenten, also die jüngere Generation im Gesundheitswesen, stärker in die Arbeit einzubinden. Vor diesem Hintergrund will die DGIV auch eine stärkere Präsenz in den sozialen Medien aufbauen. Neben den üblichen Formaten der DGIV-Kaminabende wird im Herbst 2021 erneut der jährliche DGIV-Bundeskongress stattfinden, für den jetzt die Planung beginnt.