DGIV-Kaminabend mit Vision Zero e.V. am 14.03.2022
Wir wollen Sie herzlich zum DGIV-Kaminabend mit Vision Zero e.V.: Neue Potentiale zum Umgang mit Krebs mit Prof. Dr. Christof von Kalle, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats und Unterstützer von Vision Zero e.V. und Dr. Georg Ralle, Generalsekretär von Vision Zero e.V. am Montag, den 14. März 2022 von 18 bis 20 Uhr im Berlin Capital Club (Mohrenstraße 30, 10117 Berlin) einladen.
Kurze Einordnung: 220.000 Menschen erkranken in Deutschland jährlich an Krebs. Ein großer Teil dieser Todesfälle wäre vermeidbar – so die feste Überzeugung des im Herbst 2019 von hochrangigen Gründungsmitgliedern ins Leben gerufenen Vereins „Vision Zero e.V.“. Die Präambel des Vereins benennt sehr genau die Aufgaben, die sich Vision Zero zum Ziel gesetzt hat: „Interdisziplinäre Teams aus Medizin, Forschung, Industrie und Gesundheitswesen bringen ihre gebündelte Expertise in die Onkologie ein, um die Legislative aktiv zu unterstützen und die Selbstverwaltung zu motivieren, neue Wege zu gehen.“
Mit diesem Ansatz ist Vision Zero geborener Partner, um gemeinsam mit der DGIV diese integrierten Versorgungs- und Gestaltungsansätze systematisch weiter zu entwickeln und in konkrete Projekte einmünden zu lassen. Denn die Integration der verschiedenen onkologischen Präventions- und Versorgungsbereiche ist – gerade vor dem Hintergrund neuer digitaler und genetischer Potentiale in der Onkologie – die Grundlage dafür, die Vision von einer Gesellschaft ohne Krebs schrittweise in die Realität zu überführen.
Mit Prof. Christof von Kalle und Dr. Georg Ralle werden wir uns darüber austauschen, wie es Vision Zero und Integrierter Versorgung gemeinsam gelingen könnte, ein neues Kapitel in der Versorgung und Vermeidung onkologischer Erkrankungen aufzuschlagen.
Falls Sie am Kaminabend teilnehmen wollen, senden Sie mir freundlicherweise eine kurze E-Mail an windeler@dgiv.org mit Ihrem Namen, Institution und Funktionsbezeichnung, dann setze ich Sie auf die Teilnehmerliste.
Vielen Dank! Natürlich geht die Anmeldung auch weiterhin via beiliegendem Rückmeldebogen (2. Seite des Einladungsschreibens).