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Fachverband: Ampel betreibt „Flickschusterei“ bei Reformen

Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen (DGIV) sieht die Reformpläne der Ampelkoalition mit Skepsis. Die Bilanz falle bislang eher verhalten aus, sagte DGIV-Chef Eckhard Nagel heute zum Auftakt des 19. Bundeskongresses der Gesellschaft. Beim Thema integrierte Versorgung seien bislang „kaum zielführende Ansätze“ zu erkennen. Die Einführung von Tagespauschalen und Hybrid-DRGs erschienen nicht als ein Paradigmenwechsel, sondern eher als „Flickschusterei“. Die DGIV wünsche sich eine umfassende Überarbeitung des Sozialgesetzbuches V, um darin unklare Formulierungen, Widersprüche und falsche Anreize zu tilgen. Insgesamt passiere hier im Moment nicht genug, und in manchen Punkten passiere auch das Falsche, kritisierte Nagel.

Die bisherigen Vorschläge der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eingerichteten Klinikreformkommission seien „zumindest überraschend“, so Nagel weiter. Der ganz wesentliche Punkt der Finanzierung der Kliniken stehe bislang nicht im Mittelpunkt, müsse aber das Zentrum der Überlegungen darstellen. Er bezeichnete es als wenig verständlich, dass die geplante Einführung der Tagesbehandlungen in Krankenhäusern in den Vordergrund gestellt werde.

Lauterbach kündigte heute an, dass die Expertenkommission voraussichtlich in der kommenden Woche Empfehlungen für eine „große Reform“ der Kliniklandschaft präsentieren werde. Es handele sich „um eine Revolution im Krankenhausbereich, was die Vergütung angeht“, so der SPD-Politiker. Es gehe darum, dass bestehende Fallpauschalensystem zu überwinden. Dieses habe dazu geführt, dass in Deutschland zu viele Eingriffe stationär gemacht würden und für die Kliniken ein „Hamsterrad-Effekt“ entstanden sei. Zudem werde qualitativ hochwertige Leistung nicht belohnt, weil es für weniger gute Versorgung die gleiche Vergütung gebe.

Mit der „kleinen Krankenhausreform“, die der Bundestag am Freitag abschließend berate, werde bereits das Ende des DRG-Systems eingeleitet. Bei diesen Vorhaben handelt es sich um die Herausnahme der stationären Kinderheilkunde und Geburtshilfe aus dem Fallpauschalensystem, das Ermöglichen von Tagesbehandlungen in Klinken und um die damit verbundene Einführung von Hybrid-DRG.