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Aerzteblatt: Erste Inhalte zu Versorgungsgesetzen noch dieses Jahr

Berlin – Erste Eckpunkte zu umfassenden Versorgungsgesetzen sollen noch dieses Jahr vorliegen. Dies sagte gestern Michael Weller, Leiter der Abteilung 2 „Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung“ im Bundesgesund­heitsministerium (BMG), im Rahmen einer Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für die Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen (DGIV).

Noch vor Weihnachten werde man mit konkreteren Inhalten zu einem ersten Versorgungsgesetz in erste politische Abstimmungsprozesse gehen, so Weller. Die Schwerpunkte dieses Vorhabens lägen neben den Gesundheitskiosken auch auf einer Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Zudem gehe man „weitere Themen des Koalitionsvertrages“ an – beispielsweise Regelungen zu kommunalen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ).

Weller kündigte außerdem „erste Stichpunkte“ zu einem zweiten Versorgungsgesetz an. Darin werde man sich unter anderem mit investorengeführten MVZ befassen. Auch Aspekte der ärztlichen Weiterbildung sowie Optionen zur „besseren Steuerung“ der Terminvergabe im ambulanten Bereich stehen demnach auf der Agenda.

Laut Weller seien alle geplanten oder bereits in Umsetzung befindlichen Reformen untereinander „anschlussfähig“. Dies gelte auch für die in der Schlussphase des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) hinzuge­kommenen Regelungen zu den Tagesbehandlungen und zur sektorengleiche Vergütung.

In Richtung der zahlreichen Bedenkenträger – unter anderem hatte die Bundesärztekammer (BÄK) den Stop der Tagesbehandlungspläne gefordert – verwies Weller auf die vorgesehene Evaluation bei beiden Maßnahmen.

Sollten Probleme auftreten, etwa finanzieller Art aufgrund von Mengenausweitungen, werde man wenn nötig gegensteuern.

Andreas Philippi (SPD), Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages, sprach das Thema Notfallreform an. Man habe einen Entwurf „in der Schublade“ – dieser werde „demnächst“ vorgelegt. © aha/aerzteblatt.de