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ÄND: Weller: „BMG kann Ersatzvornahme unmittelbar machen“

Das Bundesgesundheitsministerium macht Druck auf die Selbstverwaltung: Sollte eine Einigung zur sektorengleichen Vergütung nicht fristgerecht bis 1. April erfolgt sein, will es sehr schnell handeln. Das kündigte Abteilungsleiter Michael Weller aus dem Bundesgesundheitsministerium an.

Weller räumte ein, dass es nicht so einfach sei, die Vergütung zu konzipieren und Abrechnungsgrundlagen zu schaffen. „Das werden wir jetzt gemeinsam mit den Selbstverwaltungspartnern auf die Reise bringen. Wenn das nicht passiert bis 1. April, dann werden wir in der Lage sein, unmittelbar eine Ersatzvornahme zu machen“, sagte Weller am Dienstagabend bei einer Podiumsdiskussion im Rahmen des Bundeskongresses der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung (DGIV).

Der BMG-Abteilungsleiter rechtfertigte das Tempo der aktuellen Gesetzgebung und verwahrte sich gegen Forderungen, Zielbilder für Reformen zu definieren. Zielbilder würden seit 30 Jahren diskutiert. „Jetzt machen wir etwas“, sagte er. Vor allem eine Krankenhausstrukturreform ist aus Wellers persönlicher Sicht mehr als überfällig. „Wir haben dem Grunde nach das System mit Geld zugedeckt. Dann ist die Pandemie gekommen, jetzt kommt eine Krise nach der anderen, und die Versorgung fällt wie Dominosteine in sich zusammen. Jetzt ist das Zeitfenster da, wo wir die großen Reformen in Angriff nehmen können und wo wir dann auch entscheiden können, welche Krankenhäuser notwendig sind“, sagte der langjährige BMG-Abteilungsleiter.

Weller stellte auch klar, dass die Tagesbehandlungen, für die mit dem Pflegepersonalentlastungsgesetz die Grundlagen geschaffen werden, nichts mit Ambulantisierung zu tun hätten. Sie seien stationäre Behandlungen, für die eine entsprechende Indikation nötig sei. Er betonte, dass die Evaluation zu einem sehr frühen Zeitpunkt vorgesehen sei. „Wenn dann etwas nicht läuft, dann steuern wir um“, sagte er. Bei der Auswahl der Indikationen will sich das BMG nach Wellers Angaben auf die vorliegenden Gutachten stützen. „Wir holen uns die Diagnosen heraus, wo ein hohes Ambulantisierungspotenzial da ist und die Patienten aber weitgehend in der Klinik liegen.“

Weitergehende Reformen, die auch die ambulante Versorgung betreffen, sollen laut Weller mit zwei Gesetzesvorhaben angegangen werden, die bereits in Arbeit sind. Das erste soll den Schwerpunkt Gesundheitskioske, eine erste Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses und kommunale Medizinische Versorgungszentren umfassen. „Wir werden aber auch versuchen in dieses Gesetzgebungsverfahren weitere Themen des Koalitionsvertrags zu implementieren, unter anderem primärärztliche Versorgungszentren“, sagte Weller. Vor Weihnachten soll es dann noch Stichpunkte für ein zweites Versorgungsgesetz geben, das unter anderem die Themen Investoren-MVZ, Weiterbildung und Bedarfsplanung adressiert.

„Wir brauchen bundesweite Regelungen, wie Bedarfe, Qualität, Versorgung in den Grundzügen zu organisieren ist“, sagte Weller. Persönlich hält er eine stärkere Rolle des G-BA für vorstellbar. Voraussetzung dafür sei aber, dass in einem ersten großen Schritt die Reform der Krankenhauslandschaft auf den Weg gebracht werde. Weller schlug vor, Häuser der Versorgungsstufe 1 mit stationären und ambulanten Versorgungsaufträgen auszustatten. „Das müsste in einem neu geschaffenen verbindlichen Regelungsgeschehen auf der Landesebene dann ausgestaltet werden.“ Zugleich bräuchten die Akteure vor Ort in diesem bundeseinheitlichen Rahmen mehr Spielräume als jetzt.

 

Philippi: „Gesundheitspolitik und Legislaturperiode passen nicht zusammen“

Gegen Kritik aus der Selbstverwaltung, dass die sektorengleiche Vergütung im Hauruckverfahren an das laufende Gesetzgebungsverfahren angeflanscht worden sei, verwahrte sich der SPD Gesundheitspolitiker und ambulant tätige Arzt Dr. Andreas Philippi. „Jetzt passiert endlich mal was und jetzt ist es wieder falsch“, sagte er. Er zeigte sich begeistert und glücklich, dass Dinge jetzt angefasst würden. Das sei angesichts des großen Reformdrucks auch nötig.

Philippi verwies darauf, dass nicht nur die Pflegekräfte in den Krankenhäusern überlastet seien. „Auch die ambulanten Praxen sind voll. Die können nicht mehr. Da muss man das System durchgängig machen und sich überlegen, wie man die Versorgung aufrecht erhalten kann“, sagte er und verwies auf geplante zusätzliche Instrumente wie Gesundheitskioske und Community Health Nurses.

Corona sei keine Ausrede dafür, dass viele MFAs und Pflegende ihre Jobs aufgegeben haben, weil sie der Sache nicht mehr gewachsen waren. „Sie waren wirklich am Anschlag. Sie wollen gern arbeiten, aber sie wollen zuverlässige Zeiten.“ Philippi forderte Planungssicherheit. Damit bekäme man Fachkräfte zurück in den Beruf.

Mit der Ampelkoalition sieht der SPD-Politiker und Arzt eine große Chance gekommen: „Gesundheitspolitik und Legislaturperiode passen nicht zusammen. Deshalb ist es so wichtig, alle demokratischen Parteien hier zu einen und große Reformen anzugehen, und nicht alle vier Jahre an der nächsten Ecke wieder abzubiegen“, sagte er. Abgeordnete hätten gemeinsam mit dem Ministerium die Aufgabe, Langfristiges auf den Weg zu bringen.

Richard: „Regionen brauchen Spielräume“

Die sektorenübergreifende Versorgungsplanung hält auch die AOKVersorgungsexpertin Dr. Sabine Richard für einen wichtigen Punkt im Koalitionsvertrag der Ampel. „Wenn wir Krankenhäuser weiterentwickeln zu ambulanten Standorten und die Primärversorgung stärker gestalten, dann muss man sich auch die Frage stellen, wie man die Versorgung organisieren kann“, sagte sie. Mit den bisherigen Reformen seien wichtige Fragen nicht gelöst, etwa wie ein Qualitätswettbewerb zwischen Kliniken und eine positive Aussicht für Krankenhäuser entstehe, die nicht bedarfsnotwendig seien.

Richard verwies auf das Beispiel des ambulant-stationären Zentrums Templin, das nach der Finanzierung aus dem Innovationsfonds nun große Probleme auf dem Weg in die Regelversorgung hat. Sie begrüßte in diesem Zusammenhang die sektorengleiche Vergütung, forderte aber zusätzlich eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung und Gestaltungsspielräume für die Vertragspartner auf der Regionalebene.

 

30.11.2022 11:46, Autor: am, © änd Ärztenachrichtendienst Verlags-AG
Quelle: https://www.aend.de/article/220864