Kritische Analyse und Forderungen für eine echte sektorenübergreifende Versorgung
Am 17.06.2024 wurde der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) zugeleitet. Die DGIV nimmt zu diesem Entwurf wie folgt Stellung:
Die DGIV begrüßt grundsätzlich die Intention des Gesetzgebers, die Sektorengrenzen im deutschen Gesundheitswesen zu überwinden. Der vorliegende Entwurf KHVVG verfehlt jedoch nach Ansicht der DGIV dieses Ziel in wesentlichen Punkten. Wenn das deutsche Gesundheitswesen nicht in medizinisch und wirtschaftlich überholten Versorgungsstrukturen verharren soll, muss konsequent an innovativen sektoren- und fächerübergreifenden Versorgungslösungen gearbeitet werden, in denen gleiche Zugangs-, Abrechnungs- und Leistungsvoraussetzungen für alle zugelassenen und qualifizierten Leistungserbringer eingerichtet und gewährleistet werden. Obwohl das Gesetz die Notwendigkeit dieser Veränderungen erkennt, werden jedoch nach wie vor weitgehend bestehende Strukturen gefördert, ohne dass ein erkennbarer Paradigmenwechsel stattfindet. Die Umsetzung von Versorgungsstrukturen nach den Prinzipien der Integrierten Versorgung erfordert dagegen einen Perspektivenwechsel, der sich in diesem Gesetz nicht erkennen lässt. Die diversen Akteure des Gesundheitswesens müssen gemeinsam betrachtet werden, da sie auch in der Versorgungsrealität nicht getrennt werden können.
Es fehlen klare Regelungen und Verpflichtungen für Krankenhäuser, integrierte Versorgungsansätze tatsächlich zu implementieren und voranzutreiben. Unter anderem wird der Ausbau der digitalen Infrastruktur und eine stärkere Nutzung der Telemedizin angesprochen, allerdings ohne konkrete Pläne für deren Umsetzung und Finanzierung. Ebenfalls finden die nicht-ärztlichen Heilberufe, die eine wichtige Rolle in der Gesundheitsversorgung erfüllen, erneut kaum Beachtung. Das Gesetz erkennt an, dass die Potenziale einer sektorenübergreifende Krankenhausversorgung in der Vergangenheit vielfach ungenutzt blieben. Obwohl das Gesetz die Absicht bekundet, diese Potenziale zukünftig besser nutzen zu wollen, kritisiert die DGIV, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichend ambitioniert sind, um einen Wandel im Sinne der integrierten Versorgung herbeizuführen. […]