Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) nimmt zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz– GVSG) wie folgt Stellung:
Die Intention hinter dem GVSG ist aus Sicht der DGIV grundsätzlich positiv zu bewerten. Jedoch wurde der Referentenentwurf im Vergleich zum Kabinettsentwurf stark abgeschwächt, weshalb Kritik unvermeidlich ist. Viele zentrale Aspekte, die ursprünglich als innovative Versorgungskonzepte vorgesehen waren und im Koalitionsvertrag als Prioritäten galten, sind entfallen. Besonders bedauerlich ist das Streichen zukunftsweisender Ansätze wie der Gesundheitsregionen, primären Versorgungszentren und Gesundheitskioske.
Dennoch ist der anfängliche Mut der Gesetzgeber zu betonen, diese Konzepte zunächst in den Referentenentwurf aufzunehmen. Die ursprüngliche Idee einer intersektoralen Versorgung, die in früheren Entwürfen des GVSG enthalten war, wäre wegweisend gewesen. Sie hätte das Gesundheitssystem nicht nur langfristig kostengünstiger, sondern insbesondere angesichts des zunehmenden Ressourcenmangels effizienter gemacht. Nun lässt sich der Begriff „sektorenübergreifend“ nur noch ein einziges Mal im gesamten Entwurf finden. Die Streichung dieser Elemente stellt einen Rückschritt dar und wird von der DGIV als verpasste Chance angesehen. Wir fordern den Gesetzgeber auf, die gestrichenen Punkte zu überdenken und diese wieder in den Entwurf aufzunehmen.