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Sektorale Trennung durch Anpassungen in Sozialgesetzgebung überwinden

Berlin – Eine intersektorale, interprofessionelle und interdisziplinäre Versorgung fordert die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen (DGIV) ein. Hierzu müssten die sektorenübergreifenden Versorgungsansätze, die das Sozialgesetzbuch V biete, von der Option zur Regel gemacht werden.

Die Sektorengrenzen im Gesundheitswesen dürften im Sinn einer guten Versorgung „keine unüberwindbaren Mauern“ darstellen, betonte der DGIV-Vorstandsvorsitzende Eckhard Nagel, kürzlich. Innerhalb des SGB V gebe es aber „widerstrebende Paragraphen“, die das Versorgungssystem genau in dieser Hinsicht lähmen würden.

In diesem Zusammenhang habe man ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die strukturelle Sektorentrennung der Sozialgesetzgebung systematisch analysieren und Möglichkeiten zu deren Überwindung aufzeigen soll, so Nagel.

Von „systemischen Fehlern“ im SGB V sprach Thomas Schlegel, Autor des Gutachtens. Zwar sei im Sozialgesetzbuch V ein Leistungsanspruch für die Versicherten zur Kooperation der einzelnen Versorgungsebenen formuliert.

Dieser Anspruch werde aber in den leistungsrechtlichen Teilen des SGB V letztlich nicht eingelöst. Dies beeinträchtige die medizinische Versorgung, insbesondere die von chronisch kranken Patienten, negativ.

„Das SGB V ist überwiegend sektorentrennend und professions- und einrichtungsabgrenzend strukturiert“, so das zentrale Fazit der Analyse. Die Regelungen seien mehrheitlich nicht auf eine sektorenübergreifende Versorgung oder auf die im SGB V ausdrücklich erwähnten Besonderheiten von chronisch Erkrankten oder altersspezifischen Versichertengruppen ausgerichtet.

Gerade mit Blick auf den steigenden Versorgungsbedarf bei gleichzeitig sinkendem Leistungsangebot aufgrund von Ärzte- und Fachkräftemangel sei es aber wichtig, ressourcenschonende Verbindungen zwischen den Professionen und Sektoren zu schaffen, erklärte Nagel. Hierzu sollten strukturierte Versorgungsziele definiert werden, um modulare Versorgungssysteme zu ermöglichen.

Die Versorgungssysteme könnten regional ausgeschrieben und durch Bietergemeinschaften sichergestellt werden – unabhängig von deren Sektorenzugehörigkeit. Zwingende Voraussetzung eines solchen Paradigmenwechsels sei die gesetzliche Grundlage für eine verpflichtende Umsetzung durch die Krankenkassen.

aha