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Die Bundesländer sind nun in der Pflicht | Neuer KMA Beitrag von Prof. Dr. Andreas Schmid

Die Länder haben sich im Ringen mit dem Bund erfolgreich gegen eine Beschneidung ihrer Kompetenzen bei der Krankenhausplanung gewehrt und sich so Mitspracherechte gesichert. Ihre klare Aussage an den Bund: Krankenhausplanung ist nicht nur unser Recht, wir können es auch besser.

Die Vergangenheit eignet sich hierfür nicht wirklich als Beleg. Es finden sich kaum Beispiele, dass Krankenhausplanung einen starken gestalterischen Anspruch hatte. In den meisten Ländern dominierte – in vielen dominiert noch heute – eine Fortschreibung etablierter Strukturen, die lediglich in ihrer Dimension behutsam angepasst werden. Bereits vor Corona existierten zum Teil massive Überkapazitäten, die Verteilung der Ressourcen entsprach weder dem Bedarf noch den Anforderungen einer modernen Medizin. Regionale Gesamtplanung – Fehlanzeige. Auch eine „hohe“ Förderquote von 70 oder 80 Prozent bleibt zunächst ein gebrochenes Versprechen, nämlich die Investitionskosten im Zuge der dualen Finanzierung vollständig zu tragen.

Den vollständigen Artikel können Sie auf der Website von KMA lesen.