Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) nimmt zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz) wie folgt Stellung:
Die Klarstellung des Sicherstellungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 75 SGB V und die Einführung von integrierten Notfallzentren nach §123 ff. SGB V mit einem gemeinsamen Tresen in der organisatorischen Verantwortung der Krankenhäuser ist ein überfälliger und wichtiger Schritt, der von der DGIV sehr begrüßt wird. Die Notwendigkeit einer Ersteinschätzung zur bedarfsgerechten Steuerung der Patienten ist inzwischen bei allen Beteiligten Konsens. Auch die Einbindung und technische Anbindung von Kooperationspraxen außerhalbder Öffnungszeiten der Notfallpraxen nach §123a Absatz 2 SGB V kann einen wertvollen Beitrag zu einer besseren Patientensteuerung in der Notfallversorgung leisten. Der Gesetzgeber macht mit diesem Entwurf einen deutlichen Schritt zu einer stärker integrierten Versorgung. Allerdings bleiben in den aktuellen Reformvorschlägen wesentliche Elemente in der gesamten Notfallversorgungskette thematisch unberücksichtigt. Zudem werden die mitunter massiven „Unstrukturen“ in den Versorgungsprozessen so gut wie gar nicht kritisch hinterfragt, obwohl in den hier liegenden Effizienzreserven die große Chance für zeitnah umsetzbare und nachhaltige Lösungen liegt.