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Medizinjurist Schlegel zum SGB V: „Wir operieren noch immer mit einem kaiserlichen System“

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Segmentierung statt Versorgung aus einem Guss: Das Sozialgesetzbuch V unterscheidet zu sehr nach Leistungserbringern und Sektoren, kritisiert der Frankfurter Medizinjurist Thomas Schlegel. Für den Gesetzgeber hat er eine Empfehlung parat.

Herr Professor Schlegel, Sie haben sich in einem Gutachten für die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung (DGIV) das SGB V, in dem Näheres zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geregelt ist, angeschaut. Was war Ihre Ausgangsfrage?

Die Idee war zu fragen, wie viel Sektorenverbindendes oder Sektorentrennendes steckt im SGB V und welche Mechanismen für eine moderne Versorgung benötigt werden. In einer idealen Welt werden alle am Diagnose- und Therapieprozess Beteiligten für das Erreichen eines Therapieziels vergütet – unabhängig davon, welche Leistung erbracht oder ausdrücklich unterlassen wurde, um dem Patientenwohl zu dienen.

Das ist extrem wichtig, denn wir haben es mit einer steigenden Zahl chronisch kranker und schwer erkrankter Menschen zu tun, welche die höchste Morbiditäts- und damit Kostenlast verursachen. Für sie ist im SGB V – weit vorne in Paragraf 2a – ein Leistungsversprechen formuliert.

Das gesamte Interview finden Sie auf der Website von Ärztezeitung.